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Digitale Geldwäscherei breitet sich aus

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Um die Herkunft von Geldern aus einem Verbrechen oder einem Steuervergehen zu verschleiern, braucht es keine Pizzeria oder Geheimfächer in Fahrzeugen mehr: Geldwäscherei ist für Kriminelle bequemer, wenn sie über Online-Plattformen geschieht.

Dies geht aus einer Medien­konferenz der Freiburger Staatsanwaltschaft über ihren Betrieb 2018 hervor. Als neues Phänomen wurden die «Money Mules» präsentiert, was frei übersetzt Maultiere für Geld­überweisungen bedeutet.

«Finanzagenten» rekrutiert

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach beschrieb den Ablauf eines solchen Akts wie folgt: Kriminelle publizieren Anzeigen auf Online-Plattformen wie Anibis, um Personen zu rekrutieren. Als «Finanzagenten» werden ihnen ho­he Provisionen versprochen, wenn sie über ihr eigenes Bankkonto Gelder empfangen, diese abheben und über Postsendungen oder Geldtrans­fer-Dienste ins Ausland weiter­leiten.

«Das Ziel ist es, dass Geld aus einer kriminellen Handlung für Untersuchungsbehörden nicht mehr auffindbar ist», so Chocomeli. Die Anzeigen für solche Vergehen haben im Kanton Freiburg von 2017 auf 2018 um 50 Prozent zugenommen: 2017 waren es 133 Anzeigen, 2018 bereits 200. Die Schadenssumme ist zwar um 100 000 auf 200 000 Franken zurückgegangen, aber ein einzelner Fall kann zu grossen Schwankungen führen.

Dating-Plattform genutzt

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin erwähnte einen Fall aus dem Jahr 2016, wo ein Betrüger einer Online-Bekanntschaft die grosse Liebe vorschwindelte. Die im Tessin wohnhafte gutgläubige Frau liess dem Betrüger über 600 000 Franken zukommen. Dieser fand über eine Dating-Website eine weitere Frau, dieses Mal aus dem Kanton Freiburg, die ihr Bankkonto zur Verfügung stellte, um das erschwindelte Geld nach Benin zu schicken. Wenn ein altes Bankkonto wegen Verdacht auf Geldwäscherei blockiert wurde, eröffnete sie wieder neue Bankkonti.

Die Strafanzeigen gehen gemäss Chocomeli meist von Banken ein, welche die Vorschriften bei Verdacht auf Geldwäscherei gut befolgen. Zum Teil sind es aber auch Geschädigte, die Geld überwiesen, aber eine bestellte Ware nie erhalten haben.

Das ins Ausland überwiesene Geld sei fast nie mehr einzutreiben, sagte sie. Die Staatsanwaltschaft verfolge Geldwäscherei aber von Amtes wegen, und manchmal gelinge es, Gelder auf einem Schweizer Konto noch rechtzeitig zu blockieren.

«Kriminelle wählen immer häufiger das Internet, weil sie damit einfacher und sicherer zu Geld kommen», sagte Generalstaatsanwalt Fabien Gasser. Er erklärt sich so nicht nur die steigende Zahl an Anzeigen für Internet-Straftaten, sondern auch die weiterhin rückläufige Zahl an Einbrüchen. «Das ist nicht nur im Kanton Freiburg, sondern in der ganzen Schweiz so», sagte er.

Mehr Schwarzfahrer

Allgemein zieht Gasser eine positive Arbeitsbilanz der Freiburger Staatsanwaltschaft, schränkte aber ein: «Es ist natürlich nicht positiv, wenn die Kriminalität zunimmt.»

So habe es wohl eine Erhöhung der registrierten Verfahren gegeben. Aber auch die Zahl der erledigten Fälle stieg an. Bei den alten, hängigen Dossiers herrsche Stabilität, sagte er.

Mit rund 15 000 registrierten Dossiers sei man nach einer kurzen Baisse nun wieder auf dem Stand von 2015. Dies gilt auch für die Anzahl Strafbefehle und die Einstellung von Dossiers. Markant zugenommen haben gemäss Gasser die Schwarzfahrer (plus 500 Fälle) und Anklagen wegen Drogendelikten.

Eine Sicherheitsschleuse

Im Betrieb der Staatsanwaltschaft gab es 2018 eine Verbesserung im Bereich der Sicherheit. Nach einer Vernehmlassung unter den Mitarbeitern wurde nun eine Sicherheitsschleuse beim Empfang eingerichtet, um zu den Räumen für die Anhörungen zu gelangen. Gemäss dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt Raphaël Bourquin leistet nun permanent ein Securitas-Mitarbeiter Dienst. Bei einem Test der Spezialeinheit der Polizei gelangte einmal ein Messer in einen Anhörungsraum.

Statistik

Landesverweise: Rund 15 Härtefälle im Jahr

Anlässlich der Medienkonferenz über den Arbeitsbetrieb hat die Freiburger Staatsanwaltschaft Vergleichszahlen zu den Landesverweisungen bekannt gegeben. Im Oktober 2016 trat das Ausschaffungsrecht mit strengeren Regeln in Kraft. Diese Regeln gelten für straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer. Generalstaatsanwalt Fabien Gasser betonte, dass parlamentarische Vorstösse vor allem in der Deutschschweiz immer wieder Informationen über die Umsetzung verlangt hätten.

Im Kanton Freiburg gab es 2017 bei 345 Anklageschriften 28 Anträge auf gerichtliche Landesverweisung. In 26 Fällen ordneten die Gerichte eine solche auch an. Die Staatsanwaltschaft hat bei 16 Verurteilungen per Strafbefehl die Härtefallklausel in Anwendung gebracht. Im Jahr 2018 gingen bei 418 Anklageschriften Anträge auf eine Landesverweisung an. 24 dieser Verfahren wurden bislang gerichtlich beurteilt, und in 20 Fällen wurde die Landesverweisung durch Gerichte angeordnet. In drei Fällen verzichtete das Gericht auf diesen Schritt, und einmal sprach es den Angeschuldigten frei. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hat 2018 bei 15 Verurteilungen per Strafbefehl die Härtefallklausel zur Anwendung gebracht.

Wie Gasser sagte, liegen den behandelten Fällen häufig Drogendelikte zugrunde.

Dass die Staatsanwaltschaft die Härtefallklausel anwenden kann, hat gemäss Gasser mehrere Vorteile. Wenn diese Entscheide nicht vor Gericht kommen, werde ein Verfahren billiger. Umgekehrt könne die Staatsanwaltschaft bei klaren Fällen direkt ausweisen.

uh

«Kriminelle wählen häufiger das Internet, um einfacher und ­sicherer an Geld zu kommen.»

Fabien Gasser

Generalstaatsanwalt

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