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Direktzahlung an Forderung geknüpft

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Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung werden kontrolliert

Von der Einhaltung der Tierhaltevorschriften hängen die Direktzahlungen ab: Wer die Vorschriften nicht erfüllt, muss laut Veterinäramt des Kantons Freiburg mit einer Kürzung der Direktzahlungen rechnen.

Ab sofort stehen rund 40 Kontrolleure im Einsatz. Kürzlich haben sie in Grangeneuve eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen. Der Kanton Freiburg zählt rund 3500 Betriebe, die auf auf ihrem Hof Tiere halten. Ab sofort soll ein Teil dieser Betriebe inspiziert werden.

Tierhalter werden gefordert

Landwirte, die aufgrund eines ökologischen Leistungsnachweises Beiträge anfordern, haben ganz bestimmte Auflagen zu erfüllen. Nebst der Einhaltung des Tierschutzgesetzes hat der Landwirt unter anderem ein Auslaufjournal zu führen, das bei einer Kontrolle vorzulegen ist. Darin sind die Tage aufgezeichnet, an welchen die Tiere im Freien waren. Laut Vorschrift muss der Auslauf an mindestens 30 Tagen im Winter und 60 Tagen im Sommer gewährt sein. Dabei darf der Auslauf nur während maximal sechs Wochen unterbrochen werden.

Laut Heinrich Moser, Geschäftsführer der Freiburgischen Vereinigung umwelt- und tiergerecht produzierender Landwirte (FIPO), erhalten die Betriebe demnächst eine ausführliche Dokumentation. Darin sind die Anforderungen bezüglich Tierschutzgesetz ausführlich beschrieben.

Tierschutz und Direktzahlungen

Die Landwirte haben also in Zukunft zu beweisen, dass sie die Tierschutzvorschriften auf ihrem Betrieb einhalten. Nur dann erhalten sie Direktzahlungen. Die Forderungen gehen auf die neue Agrarpolitik respektive auf die Verordnung über die Direktzahlungen vom Dezember 1998 zurück. Laut kantonalem Veterinäramt werden vorderhand Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel kontrolliert. Die Richtlinien für Pferdehaltung hingegen sind zurzeit noch in Bearbeitung. Die Haltungsqualität der Pferde wird somit erst ab diesem Herbst durchgeführt.

Was, wie und wer wird kontrolliert?

Die Kontrollen beinhalten die Qualität der Haltung, die Tierpflege und die Sauberkeit: So werden der Standplatz und die Grösse der Laufställe und Laufgänge begutachtet. Der Landwirt habe ebenfalls Vorschriften bezüglich der Belegung einzuhalten. Wie Heinrich Moser sagt, dürfen Kälber beispielsweise lediglich in Gruppen gehalten werden. Ein Kriterium seien ebenfalls die Bodenöffnungen in den Ställen.

Im Besonderen wird aber auch die Bewegungsmöglichkeit der Tiere untersucht. Ein starres Anbindungssystem werde nicht toleriert. Ein Kriterium bildet ebenfalls der Liegebereich der Tiere. Und nicht zuletzt spielt die Luftqualität eine Rolle.

Wozu ein 20-jähriges Gesetz, und warum erst jetzt eine Kontrolle?

Das heute massgebende Tierschutzgesetz ist seit 1981 gültig. Also sollte doch die Tierschutzkontrolle bereits seit 20 Jahren wirksam sein. «Es ist auch so», betont Felix Aeby, Dienstchef des Landwirtschaftsdepartementes, «die Landwirte wurden jedoch erst durch die neue Agrarpolitik mit höheren Forderungen konfrontiert.» Die Verordnung zum Auslauf der Tiere ist erst 1998 in Kraft getreten. Somit konnten entsprechende Kontrollen auch gar nicht früher durchgeführt werden, bemerkt Felix Aeby. Die neue Agrarpolitik, die seit gut einem Jahr wirksam ist, verpflichtet den Landwirt in erster Linie, den ökologischen Leistungsnachweis zu erbringen. Direktzahlungen gibt es nur, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Die verschärfte Tierschutzkontrolle sei eine der Konsequenzen aus der Forderung nach einem ökologischen Leistungsnachweis.

Im vergangenen Jahr hat der Bund laut Felix Aeby im Kanton Freiburg insgesamt 141 Millionen an Direktzahlungen ausgeschüttet.

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