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Diskussionen um Jagdbanngebiete

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Ein strenges Bundesgerichtsurteil hat nach Meinung des Staatsrats keinen grossen Einfluss auf die Freiburger Jagdbanngebiete. Deren Perimeter werden aber vielleicht erweitert.

Laut einem Bundesgerichtsurteil von Ende 2020 ist in den Jagdbanngebieten der Schweiz der Abschuss von Tieren nur noch in klar festgelegten Ausnahmefällen erlaubt. Letzten Herbst wollte die damalige Grossrätin Anne Favre-Morand (SP, Riaz) vom Staatsrat wissen, was für einen Einfluss das strenge Bundesgerichtsurteil auf die beiden Freiburger Jagdbanngebiete hat und ob diese erweitert werden.

Keine Abschüsse seit 2019

In seiner Antwort geht der Staatsrat auf die historische Entwicklung ein und erwähnt die einst starke Bedrohung des Wildbestands, die 1875 zum ersten eidgenössischen Jagdgesetz geführt hatte. Dieses beschränkte die Jagdzeiten und führte zur Festlegung von 42 sogenannten Jagdbanngebieten in der Schweiz. Dadurch konnten sich die Wildtierbestände im Laufe der Jahre erholen. Heute dienen Jagdbanngebiete dem Schutz der Arten und der Lebensräume.

Im Kanton Freiburg gibt es die beiden Jagdbanngebiete Dent de Lys mit einer Fläche von 946 Hektaren und Hochmatt-Motélon mit einer Fläche von 2954 Hektaren. In diesen beiden Gebieten ist die Jagd verboten, und Regulierungsmassnahmen dürfen nur in Ausnahmefällen angeordnet werden. In den letzten Jahren waren in den freiburgischen Jagdbanngebieten allerdings keine Regulierungsmassnahmen für das Wild erforderlich. Abschüsse wurden seit 2019 keine mehr bewilligt.

Der Staatsrat hat aufgrund des veröffentlichten Bundesgerichtsurteils keine besonderen Massnahmen ergriffen, da die entsprechenden Vorschriften im Rahmen des vom Amt für Wald und Natur durchgeführten Wildtiermanagements bereits seit 2019 galten.

Der Staatsrat erwähnt aber auch, dass Freizeitaktivitäten wie Wandern, Velofahren oder Skifahren die Fauna und Flora in den Jagdbanngebieten verstärkt belasten. Deshalb prüft der Staatsrat Massnahmen, um sicherzustellen, dass die Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume weiterhin gut geschützt werden. Eine Option stellt die Schaffung von Ruhezonen dar, in denen die Freizeitaktivitäten eingeschränkt und gelenkt werden.

Auf die Frage, ob die Jagdbanngebiete ausgedehnt werden sollen, antwortet der Staatsrat, dass Diskussionen mit dem Bundesamt für Umwelt laufen. Am wahrscheinlichsten sei eine Integration des Pro-Natura-Naturschutzgebiets Vallon de Bounavaux in das Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon.

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