Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Disput um Kosten für Gesetzeshüter

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wenn es darum geht, wer für Polizeieinsätze bezahlen soll, gehen die Meinungen auseinander. Im Juli mussten Beamte nicht nur regelmässig zum Rastplatz für Fahrende in La Joux-des-Ponts, sondern etwa auch für die Sicherung einer Waffenversteigerung des Murtner Betreibungsamts ausrücken (die FN berichteten). Ein «Dauerbrenner» bleibt in diesem Zusammenhang auch das Thema Freiburg-Gottéron. Momentan bezahlt der Eishockeyklub eine Taxe auf seine Billettpreise, die die Polizeikosten etwa zur Hälfte decken.

Die Kantonalparteien beurteilen die Kostenfrage für Polizeieinsätze unterschiedlich, wie eine Umfrage der FN zeigt. Für SVP-Präsident Ruedi Schläfli ist es im Fall Got­té­ron nicht akzeptierbar, dass der Staat auch nur für einen Teil der Kosten aufkomme. Er bezweifelt zudem, dass die 20 Franken, die pro Tag und Wohnwagen in La Joux-des-Ponts erhoben werden, die Kosten decken. CVP-Präsident André Schoenenweid ist hingegen grundsätzlich dagegen, dass Privatpersonen zusätzliche Kosten für Polizeieinsätze aufgebürdet werden. Für SP-Präsident Benoît Piller ist die Polizei ein Teil des Service pub­lic. Wenn die Polizei den Verkehr regle, frage auch niemand nach den Kosten. FDP-Vizepräsidentin Johanna Gapany tritt ebenfalls klar für Gewaltprävention ein, hält aber fest: «Wir wollen im Allgemeinen keinen paternalistischen Staat, der sich um alles kümmern muss.» Gemäss Bernard Vonlanthen, Adjunkt Kommunikation bei der Kantonspolizei, verpflichtet das Gesetz die Polizei dazu, bei jeder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzugreifen, wenn das nötig ist. Für dabei anfallende Kosten gibt es eine entsprechende Verordnung. «Es ist grundsätzlich möglich, die Kosten von Einsätzen den Verursachern in Rechnung zu stellen», sagt er. Man müsse dies aber für jeden Fall einzeln beurteilen.

jcg

Bericht Seite 2

«Es ist grundsätzlich möglich, die Kosten von Einsätzen den Verursachern in Rechnung zu stellen.»

Bernard Vonlanthen

Polizeisprecher

Meistgelesen

Mehr zum Thema