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Disput um Steuerabzüge für Fremdbetreuung

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Der Steuerabzug für die Fremdbetreuung von Kindern beträgt 6000 Franken pro Kind unter 14 Jahren, für die direkte Bundessteuer maximal 10 000 Franken pro Kind und Jahr. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Adrian Brügger (SVP, Düdingen) fest. Wie viele Familien von diesen Steuerabzügen profitieren, lässt sich laut dem Staatsrat indes nicht sagen. In der Steuerperiode 2017 seien für 10 771 Steuerkapitel Abzüge für Drittbetreuungskosten geltend gemacht worden. Diese Steuerkapitel würden 19 669 deklarierte Kinder umfassen, was aber nicht heisse, dass für alle diese Kinder auch ein Betreuungskostenabzug geltend gemacht worden sei. Es gebe aber diesbezüglich auf jeden Fall keinen Unterschied zwischen den Steuerpflichtigen mit Schweizer Bürgerrecht und ausländischen Steuerpflichtigen mit einer Niederlassungsbewilligung, wie die Kantonsregierung weiter festhält.

Für Brügger ist die geltende Regelung ungerecht gegenüber selbstbetreuenden Eltern. Der Staatsrat sieht das anders. Der Abzug für Drittbetreuungskosten ist für ihn «rechtlich gerechtfertigt und wirtschaftlich sinnvoll».

jcg

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