Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Dissertation fordert Strafe für Völkermord-Leugner

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Geht es nach dem Freiburger Juristen Ambroise Bulambo, würden Verbrechen gegen die Menschlichkeit alsArtikel im kongolesischen Strafgesetzbuch verewigt. In seinerDissertation an der Universität Freiburg vergleicht er das Rechtssystem der Schweiz mit jenem in der Demokratischen Republik Kongo. Dies teilt dieUniversität mit.

Über fünf Millionen Opfer forderten seit 1996 systematische Vergewaltigungen, Massaker an Flüchtlingen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im zentralafrikanischen Land. Einflussreiche Politiker verharmlosten die Verbrechen oder stritten sie gar ab – ohne strafrechtliche Konsequenzen. Für Bulambo steht fest, dass der kongolesische Gesetzgeber ein Gesetz erlassen muss, das entsprechend dem Schweizer Modell diese Leugnungen als Straftat anerkennt.

In der Schweiz ist die Verharmlosung von Völkermord seit 1994 ein Straftatbestand. Das Anwendungsgebiet des Artikels beschränkt sich dabei nicht, wie dies in vielen westlichen Strafgesetzen der Fall ist, einzig und allein auf den Holocaust. Mit dem schweizerischen Pragmatismus als Modell könnte der Gesetzesvorschlag dazu beitragen, so Bulambo, dass der Negationismus im Kongo nicht mehr ungestraft bleibt, der Rassismus bekämpft wird und dass es in der Region nicht mehr zu weiteren Völkermorden kommt.

Aktuell verfügen die Gerichte der DR Kongo nur über rudimentäre Möglichkeiten im Kampf gegen die Leugnung des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der aus dem Kongo stammende Wissenschaftler hofft, mit seinem Anliegen bei wichtigen Akteuren der DR Kongo vorsprechen zu können. fca

Meistgelesen

Mehr zum Thema