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Distel und Ambrosia

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die kantonale Fachstelle setzt sich neben dem Feuerbrand mit der Ausrottung von zwei weiteren Pflanzen auseinander. Die harmlosere von ihnen ist die sogenannte Ackerkratzdistel. Diese ist zwar gesundheitlich nicht gefährlich. Sie breitet sich aber massiv schnell aus. Die Verantwortung für die Ausrottung dieser ebenso lästige wie hartnäckige Pflanze liegt gemäss dem neuen kantonalen Landwirtschaftsgesetz bei den örtlichen Landwirtschaftsverantwortlichen. Den Besitzern wird eine Frist von fünf Tagen gesetzt, die Distel zu räumen. Wird diese nicht eingehalten, wird die Pflanze unter Kostenfolge zwangsgeräumt.

Schwere Allergien

Wesentlich gefährlicher ist die Pflanze Ambrosia, die jetzt ihre Blütezeit hat. Sie ist durch Vogelsamen in die Schweiz eingeschleppt worden und seither in Gärten, Parkanlagen, unbebauten Geländen, Kiesgruben, Komposthaufen, an Strassen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen anzutreffen. Da sie bei anfälligen Menschen schwere Allergien hervorrufen kann, ist sie meldepflichtig. Die Symptome können – ähnlich einem Heuschnupfen – von geröteten Augen mit Jucken und Brennen, laufender Nase usw. bis zu Kopfschmerzen, Müdigkeit und Atemnot führen. Deshalb ist die Pflanze meldungspflichtig.Bei der Vernichtung müssen bestimmte Vorsichtsmassnahmen beachtet werden. Das Absamen ist unbedingt zu verhindern, denn eine einzige Pflanze kann bis 60 000 Samen beinhalten und diese überleben keimfähig bis 40 Jahre im Boden.Die ausgerissene Pflanze muss deshalb im Kehricht (und nicht im Kompost) entsorgt werden.Wie Hubert Pauchard ausführte, ist Ambrosia im Kanton Freiburg noch nicht so verbreitet wie etwa im Kanton Waadt, wo sie eine echte Plage darstellt. Man wolle die Situation nicht dramatisieren, doch seien gewisse Vorkehrungen nötig. im

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