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Divergenzen um Benützung einer Kapelle

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Autor: walter buchs

La GlèbeEinem 38-jährigen Priester afrikanischer Herkunft, der in der Seelsorgeeinheit St-Protais (Gegend Ecuvillens-Farvagny-Vuisternens-en-Ogoz) tätig war, wurde im April vom Diözesanbischof der kirchliche Auftrag entzogen. Anfang Juli wurde er vom Papst in den Laienstand zurückversetzt. Ihm wurde vorgeworfen, mit einer Frau in einer Notlage sexuelle Beziehungen unterhalten zu haben (FN vom 16. und 29. Juli sowie 2. August).

Kürzlich wurde bekannt, dass sich der Kirchenmann einer kleinen, in Frankreich und der Schweiz ansässigen orthodoxen Splitterkirche angeschlossen hat. Gleichzeitig wurde auch mitgeteilt, dass er als neuer Priester dieser Kirche, die für die Westschweiz und das angrenzende Frankreich eine Pfarrei in Lausanne unterhält, gelegentlich in der Kapelle Rueyres-Saint-Laurent bei Farvagny Gottesdienst feiern wird. Erstmals ist dies für Weihnachten vorgesehen. Die Gemeinde Le Glèbe als Besitzerin habe die Zustimmung für die Benützung bereits gegeben.

Bischofsvikar schreitet ein

Bischofsvikar Marc Donzé hat nun der Gemeinde mitgeteilt, dass er damit nicht einverstanden sei, wie «La Liberté» am Mittwoch gemeldet hat. Die Kapelle werde regelmässig für katholische Gottesdienste genutzt und dort sei auch das Allerheiligste präsent. Mit der «Eglise orthodoxe des Gaules», der sich der laisierte Priester angeschlossen habe, bestünden keine ökumenischen Beziehungen.

Die Präsenz des ehemaligen Mitarbeiters als Priester einer anderen Kirche könnte «schismatische Züge» annehmen, so der Bischofsvikar. Das könnte in der Gegend zu Zerreissproben in Familien führen, wie das bereits früher im Zusammenhang mit dem Aufkommen der Gemeinschaft von Ecône der Fall gewesen sei. Der Geistliche, der neu in Posieux Wohnsitz genommen hat, war nämlich in seinem früheren Wirkungskreis bei den Gläubigen sehr beliebt.

Laut Claude Chassot, Ammann von Le Glèbe, hat der Gemeinderat die Lage noch nicht neu beurteilt. Er wolle aber das Gespräch suchen. Nach Ansicht des Kirchenrechtlers René Pahud de Mortanges kann die Kirche die Gemeinde darauf aufmerksam machen, dass die vorgesehene Benutzung dem kanonischen Recht widerspricht. Die Gemeinde als Besitzerin müsse sich aber nicht daran halten.

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