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Doch keine Raserei

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An einem der ersten Frühlingstage im April 2016 machte ein heute 51-jähriger Freiburger zusammen mit drei Freunden die erste Motorradtour der Saison. Vor der Durchfahrt von Heitenried fiel er hinter seinen Freunden zurück. Bei der Dorfausfahrt in Richtung St. Antoni betrug der Abstand rund 500 Meter – der Mann wollte aufholen. «Die Bedingungen waren perfekt, die Sicht gut. Ich habe kein Hindernis um mich herum gesehen und aufs Gas gedrückt.» So schilderte der Motorradfahrer gestern der Kantonsrichterin Dina Beti, wie es zur Geschwindigkeitsüberschreitung gekommen war, für welche er im März 2018 verurteilt wurde.

«Ich habe auf den Zähler geschaut und gesehen, dass ich viel zu schnell fuhr, also bin ich sofort vom Gas», erzählte er weiter. «Haben Sie gesehen, was der Tacho genau anzeigte?», fragte Beti. «Ich war deutlich über der erlaubten Geschwindigkeit, aber ich kann mich nicht mehr erinnern, wie viel», beteuerte der Mann. Nicht bemerkt habe er den Radar am Strassenrand.

Dieser Radar mass, dass der Motorradfahrer mit 141 Kilometern pro Stunde unterwegs war – und die erlaubte Geschwindigkeit um 61 Kilometer pro Stunde überschritt. Damit galt der Mann vor dem Gesetz als Raser: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Kilometern pro Stunde bei einer Tempolimite von 80  Kilometern pro Stunde fällt unter das Massnahmenprogramm «Via Sicura» und gilt als qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln.

Das Bezirksgericht Saane verurteilte den Mann im März 2018 entsprechend zu zwölf Monaten Freiheitsentzug mit Bewährung auf zwei Jahre. Im Juni legte der Mann Einsprache ein.

Wo stand der Radar?

Vor dem Kantonsgericht gestern sagte der Anwalt des Motorradfahrers, Jérôme Magnin, dass es Zweifel an der Genauigkeit der Radarmessungen gebe. Die GPS-Angaben der Polizei zur Platzierung des Radars könnten nicht stimmen, dies zeigten Vergleiche mit Fotoaufnahmen. Zwischen der effektiven und der angegebenen Platzierung könnten mehrere Dutzend Meter Unterschied bestehen. Die Neigung der Strasse, die Beschaffenheit des Bodens sowie der Winkel des Radars zur Strasse hätten die Messung verfälschen können. Es gebe zudem keine Zeugen. Insgesamt sei es deshalb nicht möglich zu sagen, ob sein Mandant wirklich mehr als 60 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sei. Um all diese Punkte zu klären, beantragte der Anwalt, dass der Polizist, welcher den Radar installiert hatte, vom Kantonsgericht befragt werde.

Berechtigte Zweifel

Das Gericht lehnte diesen Antrag ab, anerkannte jedoch, dass an der Platzierung des Radars – und damit an der Genauigkeit seiner Messungen – Zweifel bestünden. Und so fällte es sein Urteil nach dem Grundsatz In dubio pro reo: Es sei nicht möglich aufzuzeigen, dass der Motorradfahrer mehr als 59  Stundenkilometer zu schnell gefahren sei, und der Vorwurf der Raserei könne deshalb nicht aufrechterhalten werden.

Das Kantonsgericht änderte in der Folge das Urteil der ersten Instanz ab: Es verurteilte den Mann wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer auf vier Jahre bedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 130 Franken sowie zu einer Busse von 3500 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Die Bedingungen waren perfekt, die Sicht gut. Ich habe kein Hindernis um mich herum gesehen und aufs Gas gedrückt.» Verurteilter Motorradfahrer

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