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Doktoranden müssen höhere Gebühr zahlen

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Die neue Verordnung über die Einschreibegebühr der Studierenden und der Hörerinnen der Universität Freiburg wurde auf Anfang dieses Jahres in Kraft gesetzt. Sie sieht vor, dass die Einschreibegebühr für Doktorandinnen und Doktoranden 180 Franken pro Semester beträgt. Bis anhin bezahlten die Doktoranden nur 115 Franken Grundgebühr.

Klare Gesetzesgrundlage

Acht Doktoranden und die Vereinigung wissenschaftlicher Mitarbeitenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelangten ans Bundesgericht und verlangten die Überprüfung der Verordnung. Das Bundesgericht ist in einem gestern publizierten Urteil zum Schluss gelangt, dass die neue Gebühr zulässig ist. Die formelle Gesetzesgrundlage für die neue Einschreibegebühr ist gemäss den Lausanner Richtern klar genug. So gehe daraus hervor, wofür und von wem die Gebühr erhoben werden dürfe. Was die Höhe der Gebühr betreffe, sei das Gesetz zwar sehr konkretisierungsbedürftig. Weil sich der Staatsrat bei der Bemessung der Gebühr an den bestehenden Rahmen halte, reiche das Gesetz auch in diesem Punkt aus.

sda/cn

(Urteil 2C_1092/2017 vom 28.08.2018)

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