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Drei Jahre Gefängnis für Anstifter

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Der 47-jährige Mann, welcher im November 2012 im Bootshafen von Cheyres zwei Boote angezündet hat (die FN berichteten), muss für elf Monate ins Gefängnis. Weitere elf Monate sprach das Strafgericht des Seebezirks als bedingte Strafe mit einer Probezeit von vier Jahren aus. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken bezahlen. Neben der Brandstiftung wurde er unter anderem wegen Zechprellerei und einem Betäubungsmitteldelikt verurteilt. Freigesprochen wurde er hingegen unter anderem vom Vorwurf des Einbruchs.

Unbedingt für Anstifter

Der 38-jährige Bekannte des Brandstifters, welcher ihn zur Tat angestiftet hatte, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Abgesehen von der Brandstiftung wurde er unter anderem wegen mehrerer Vermögensdelikte sowie wegen Nötigung verurteilt.

Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der falschen Anschuldigung. Er hatte den Besitzer des zweiten Bootes beschuldigt, in die Brandstiftung verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete jedoch auf eine Anklage. Gerichtspräsident Markus Ducret schloss nicht aus, dass der verurteilte Anstifter von Drittpersonen Impulse zur Brandstiftung erhielt. Er benannte diese Personen aber nicht näher.

Dass der Angeklagte bereits einmal wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde, zeigt gemäss Gerichtspräsident Ducret gewisse Störungen in der Persönlichkeit des Täters. Es zeige zudem, dass die bedingten Vorstrafen ihre Wirkung verfehlt hätten. Deshalb musste das Gericht laut Ducret eine unbedingte Strafe aussprechen. Demgegenüber stellte es dem Brandstifter eine positive Prognose. Die letzte Strafe, die nicht wegen ähnlicher Delikte ausgesprochen wurde, liege bereits sieben Jahre zurück. Seit der Brandstiftung habe er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Diese Entwicklung will das Gericht mit der teilbedingten Strafe unterstützen. «Wir haben aber eine lange Probezeit festgesetzt», so Ducret. Das Gericht hielt ihm ausserdem zugute, dass er vor der Brandstiftung auf den Schiffen Lärm machte, um zu überprüfen, ob andere Menschen in der Nähe sind.

Mögliche Berufung

Staatsanwältin Liliane Hauser zeigte sich mit dem Urteil für den Brandstifter zufrieden. Nicht zufrieden ist sie mit dem Urteil für den Anstifter: Sie setzt Fragezeichen hinter den Freispruch in mehreren Betrugsfällen sowie das Strafmass. Sie kündigte deshalb an, eine Berufung zu prüfen. Elias Moussa, Verteidiger des Anstifters, ist mit dem Urteil insgesamt zufrieden. Er prüft aber ebenfalls eine Berufung, um allenfalls eine teilbedingte Strafe zu erreichen. Der Verteidiger des Brandstifters liess sich durch seine Praktikantin vertreten, die sich nicht äussern wollte.

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