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Drei Jahre Gewalt gegen die Ehefrau

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Untertitel: Türkischer Ehemann muss drei Jahre ins Gefängnis

Autor: Von ANTOINERÜF/La Liberté

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In geschlossene Anstalt
statt ins Gefängnis

Auch wenn diese Taten meist daheim, ohne Zeugen und ohne Beweise geschehen waren, glaubte das Gericht unter Präsident Nicolas Ayer der Frau. Es zeigte sich überzeugt, dass der 38-jährige Mann seine Frau zweimal zu sexuellen Beziehungen genötigt habe, dass er versucht habe ihr Leben zu gefährden, indem er sie mit einer Decke ersticken wollte, und dass er sie tatsächlich gefährdet habe, als er ihr ein Messer an den Hals hielt. So hatte er sie daran hindern wollen, ihren Scheidungsrichter anzurufen. Erst als seine Frau im Frauenhaus aufgenommen worden war, konnte sie sich von ihm lösen.

Das Strafgericht des Saanebezirks verurteilte den Mann zu drei Jahren Gefängnis. Aufgrund des gefährlichen Charakters des Mannes und des grossen Rückfallrisikos schoben die Richter das Urteil aber für unbestimmte Zeit auf, während welcher der Mann in einer Heilanstalt bleiben sollte. Danach wird er aber die Schweiz für zehn Jahre verlassen müssen.
Seiner Frau schuldet er Schadenersatz von 12000 Franken. Verurteilt wurde er auch wegen Körperverletzungen, Tätlichkeiten, Erpressung, Hausfriedensbruch und Bedrohung. Schon Jean-Marc Sallin, Substitut der Staatsanwaltschaft, hatte am Vortag drei Jahre Gefängnis und zuvor eine unbestimmte Zeit in einer geschlossenen Anstalt gefordert.

Er sei unschuldig – bedrohte aber
die Frau vor Gericht weiter

Der Türke selbst hatte immer wieder behauptet, er sei unschuldig. Gleichzeitig hatte er immer wieder Drohungen gegen seine Ex-Frau und ihren neuen türkischen Ehemann und dessen Familie ausgesprochen. Man müsse ihn freilassen und stattdessen diese Familie ausweisen, forderte er.

Auch nach dem Urteil schoss er immer wieder mit Blicken auf seine Ehefrau, bedrohte sie und protestierte, er sei unschuldig. Er kündigte bereits an, dass er gegen das Urteil Rekurs einlegen werde.

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