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Drei Jahre Zuchthaus für Pädophilen

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Drei Jahre Zuchthaus für Pädophilen

Das Strafgericht des Saanebezirks verurteilt 40-jährigen Mann

Das Strafgericht des Saanebezirks verurteilte gestern einen 40-Jährigen zu drei Jahren Zuchthaus. Ihm wurden Kinderpornographie, versuchter und vollzogener sexueller Missbrauch/Nötigung von Kindern sowie von nicht urteilsfähigen Personen zur Last gelegt.

Von FRANK STETTLER

Überhaupt erst aufmerksam auf den im Raum Freiburg wohnhaften gebürtigen Neuenburger wurde die Freiburger Justiz dank der deutschen Polizei, die den Mann in Zusammenhang mit Kinderpornographie im Internet identifizierte und die Schweizer Behörden informierte. Der 40-jährige hatte über 1000 Bilder sowie Video-Sequenzen mit harter Pornographie – das meiste davon war Kinderpornograhie – auf CD, Disketten und auf seinem PC gespeichert. Das Material bezog er aus dem Internet und tauschte es über das weltweite Datennetz auch mit Gleichgesinnten, vorab in Frankreich, aus.

Übergriffe zugegeben

Als der Mann im Juni 2002 von der Polizei und dem Untersuchungsrichter mit den Vorwürfen der Kinderpornographie konfrontiert wurde, gab er aus freien Stücken sexuelle Kontakte und versuchten Missbrauch mit Kindern zu. «Ich hielt es einfach nicht mehr aus und wollte, dass dieser unsägliche Zustand ein Ende nimmt», erklärte der Angeklagte die Gründe für seine Aussage. Zwischen 1983 und 2002 gab der 40-Jährige insgesamt 14 Fälle in den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Genf mit Mädchen im Alter zwischen drei und sieben Jahren an. Nur zwei der Opfer konnten bis heute identifiziert werden.

Kinder angelockt

In der Regel lockte der Angeklagte die Kinder mit einem Vorwand in einen Keller eines Wohnhauses oder in sein Auto. Dort kam es in einigen Fällen zu Berührungen im Intimbereich. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten Nicolas Ayer, warum ihm die Kinder gefolgt seien, flüchtete sich der Mann in fadenscheinige Erklärungen. So sei die Initiative teilweise gar von den Mädchen ausgegangen, erklärte er. Eine 6-Jährige habe etwa gefragt, ob sie nicht mit ihm eine Runde in seinem Auto drehen könnte. «Ich weiss nicht, was ich mir dabei gedacht habe», erklärte der Neuenburger, «vielleicht war die Verhaftung der einzige Weg für mich um zu verstehen, was ich getan habe. Ich habe immer nur an mich gedacht, nie an die Opfer.» Als er 1999 heiratete, habe er gehofft, dass ihm «nur» noch die Bilder im Internet reichen würden. Doch dies war nicht der Fall.

Seit mittlerweile 18 Monaten befindet sich der Angeklagte in einer Therapie. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm ein nicht erhöhtes Risiko auf einen Rückfall sowie gute Aussichten auf eine erfolgreiche Therapie. Dies wollte Staatsanwalt Fabien Gasser nicht so stehen lassen und schätzte den Pädophilen als extrem gefährlich ein. Seine Taten würde sich über eine Zeitspanne von 19 Jahren erstrecken. Deshalb könne ein Rückfall immer und überall passieren. «Der Angeklagte verdient 100-mal, ja sogar 1000-mal eine Gefängnisstrafe. Ich fordere drei Jahre», so Gasser. Erstaunlicherweise fügte der Staatsanwalt allerdings bei, dass diese Strafe bei einer erfolgreichen Therapie aufgehoben werden könne. «Wir müssen dem Angeklagten die Chance geben, die Therapie zu beenden.»

Verteidiger Jacques Meuwly meldete in einigen Fällen der versuchten sexuellen Nötigung seine Zweifel an. Man solle nur beurteilen, was wirklich passiert sei und nicht, was hätte passieren können. So sei der Angeklagte beispielsweise einmal durch Geräusche in die Flucht geschlagen worden. «Eine Gefängnisstrafe würde das Ende der Therapie bedeuten, welche er von sich aus in Angriff nahm», hielt Meuwly fest. Nachdem der Mann aus der Untersuchungshaft kam, wollte kein einziger Psychiater aus dem Raum Freiburg seinen Fall annehmen. «Erst in Lausanne fand er Hilfe», unterstrich der Verteidiger die Eigeninitiative seines Mandanten und plädierte für zehn Monate Gefängnis auf Bewährung.

Besondere Schwere der Fälle

Das Strafgericht befand den Angeklagten nach langer Urteilsfindung der Kinderpornographie, des versuchten und vollzogenen Missbrauchs sowie der Nötigung schuldig und sprach eine Strafe von drei Jahren Zuchthaus aus. Gerichtspräsident Ayer beurteilte die Anklagepunkte als schwer: «In Anbetracht des Alters der Kinder sowie der Menge des pornographischen Materials ist eine solche Strafe nötig. Er gab seine Taten zwar freiwillig zu, doch erst, als er in Polizeigewahrsam genommen wurde.»

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