Zwischen dem 28. Februar und dem 1. März 2015 haben drei junge Freiburger in der Öffentlichkeit ihre Spuren hinterlassen. Sie haben mehrere Fassadenteile des Toilettengebäudes der juraseitigen Raststätte Fillistorf grossflächig bemalt und besprayt. Das geschah hauptsächlich mit roter und blauer Farbe. Kurze Zeit später, zwischen dem 1. und dem 16. April 2015, haben sie sich auch an den Brückenköpfen und -pfeilern der Autobahnbrücke über den Richterswilbach zu schaffen gemacht. Sie haben diese ebenfalls grossflächig mit blauer und roter Farbe angemalt und besprayt. Das Tiefbauamt hatte als Zivilpartei Klage eingereicht.
Drei bedingte Strafen
Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die drei Männer im Alter von heute 19, 20 und 21 Jahren wegen qualifizierter Sachbeschädigung verurteilt, wie aus drei aktuellen Strafbefehlen hervorgeht. Der Jüngste, der zum Zeitpunkt der ersten Tat beim Rastplatz in Fillistorf noch minderjährig war, erhält eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Er muss zudem eine Busse von 1100 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen. Der heute 20-Jährige erhält ebenfalls eine bedingte Strafe mit drei Jahren Probezeit. Sie lautet auf 600 Stunden gemeinnützige Arbeit. Er muss zudem eine Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen. Beide waren einen Tag in Untersuchungshaft. Dies wurde ihnen beim Strafmass angerechnet. Der heute 21-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt, auch mit drei Jahren Probezeit. Er muss eine Busse von 400 Franken bezahlen. ak