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Drei Monate weniger für Bankräuber

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Gestern stand ein 28-jähriger Franzose vor dem Freiburger Kantonsgericht. Zusammen mit zwei Komplizen hatte er im Dezember 2013 eine Raiffeisen-Filiale in Estavayer-le-Lac überfallen. Als einziger des Räubertrios wurde er geschnappt. Seit vier Jahren sitzt er hinter Gittern.

Im Mai 2016 verurteilte ihn das Strafgericht des Broye­bezirks wegen versuchtem Raub, Hehlerei und einfacher Körperverletzung zu acht Jahren Haft. Dagegen legte der Mann Rekurs ein und verlangte, dass seine Strafe auf vier Jahre halbiert werde.

Er habe sich in den letzten vier Jahren geändert, beteuerte der Franzose gestern, er bedauere zutiefst, was er getan habe.

Die Kantonsrichter gaben seinem Rekurs teilweise statt. Sie sprachen den Mann von den Anklagepunkten der Hehlerei und der einfachen Körperverletzung frei. Das Gericht hält ihn aber des versuchten Raubs für schuldig. Damit reduziert sich die Haftstrafe des Verurteilten um drei Monate auf sieben Jahre und neun Monate.

Verurteilter hält dicht

Am Tag des Überfalls im Dezember 2013 stürmten zwei maskierte Männer in die Bank und bedrohten zwei Angestellte mit Pistolen. Ein dritter Täter stand draussen Schmiere. Als die Polizei anrückte, flüchteten die drei, ohne Beute gemacht zu haben. Deshalb wurde der Franzose auch nicht wegen Raub, sondern wegen versuchten Raubs verurteilt.

Der Verurteilte hatte stets beteuert, dass er nur Wache gestanden habe, dass der Überfall nicht seine Idee gewesen sei und dass er nicht wisse, woher die Waffen stammten. Zudem weigerte er sich auch gestern, seine zwei Komplizen zu verpfeifen – nicht, um sie zu schützen, sondern aus Angst vor Repressalien, wie er sagte.

Die erste Instanz hatte geurteilt, dass sich die Bankangestellten in Lebensgefahr befunden hätten. Die Täter hatten ihnen geladene Pistolen an die Schläfen gehalten; die Waffen hätten jederzeit losgehen können, so die Richter der Broye.

Luke Gillon, der Anwalt des Angeklagten, hingegen betonte gestern, dass keine Lebensgefahr bestanden habe. Die Strafe für seinen Klienten sei «extrem hart» und nur deshalb so hoch ausgefallen, weil die Richter den Opfern nahestünden. Deshalb habe sein Mandant Rekurs eingelegt.

Demgegenüber sagte Staatsanwalt Markus Julmy, das erstinstanzliche Urteil sei «überhaupt nicht abwegig». «Was die Verteidigung vorbringt, sind eher Appelle an die Milde als wirkliche Argumente», sagte er.

bearbeitet von mos/FN

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