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Drei Varianten für die Pensionskasse

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Die Leute werden älter und beziehen länger Rente. Gleichzeitig sinken die Renditen an den Finanzmärkten, bei denen die Pensionskassen das Geld ihrer Versicherten anlegen. Das bekommt auch die Pensionskasse des Kantons Freiburg zu spüren: «Passen wir den Vorsorgeplan nicht an, ist die finanzielle Zukunft der Pensionskasse gefährdet.» Dies sagte Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) gestern vor den Medien. Und Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) fügte an: «Um das strukturelle Gleichgewicht zu gewährleisten, müssen wir dringend Massnahmen ergreifen.» Dies auch, damit der Deckungsgrad im Jahr 2052 wie vorgeschrieben mindestens 80 Prozent beträgt. Staatsrat Georges Godel (CVP) zeigte, auf welche Massnahmen der Staatsrat setzt: Er will vom Leistungs- zum Beitragsprimat wechseln. Beim Leistungsprimat wird die die Höhe der Rente zum Voraus festgelegt (siehe blauer Kasten).

Tiefere Renten, höhere Beiträge

Der Primatswechsel ist für die Pensionskasse von Vorteil: Sie kann einfacher auf die Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren. Für die älteren Versicherten bedeutet der Wechsel vorerst aber einmal Einbussen. Das Bundesrecht sieht daher vor, dass während fünf Jahren Übergangsmassnahmen nötig sind. «Wir wollen aber weiter gehen», sagte Demierre. Und so schlägt der Staatsrat drei Varianten mit mehr oder weniger Übergangsmassnahmen vor. Je nach Variante kosten diese zwischen 400 und 600 Millionen Franken. Der Kanton als Arbeitgeber würde zwischen 115 und 250 Millionen Franken daran beitragen, die Angestellten zwischen 285 und 350 Millionen Franken. Damit würde das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen gekippt: Heute trägt der Kanton einen Anteil von 58,8 Prozent, die Angestellten 41,2 Prozent. In den drei Varianten trägt das Personal 58,2 bis 71,4 Prozent der Lasten.

Trotz der Übergangs- und Kompensationsmassnahmen sinken die Renten je nach Alter deutlich: In Variante 1 sind es die heute 40- bis 49-Jährigen, die mit dereinst 20 bis 25 Prozent tieferen Renten rechnen müssen; in den anderen Varianten sind die Einbussen breiter auf mehrere Alterskategorien verteilt.

Der Staatsrat schlägt im Rahmen der Variante 2 auch eine Rekapitalisierung der Pensionskasse vor: Dazu würde der Kanton 350 Millionen Franken einschiessen. «Dies würde eine gewisse Sicherheitsmarge zu Beginn der Reform bringen», sagte Godel. Eine Rekapitalisierung sei auch in Kombination mit den anderen Varianten denkbar. «Alle Varianten bringen Vorteile für die einen und Nachteile für die anderen», sagte Godel. «Doch am Schluss geht es um die Sicherheit der Pensionskasse.»

Rentner nicht betroffen

Im Bericht zum Gesetzes­vorentwurf erwähnt der Staatsrat auch, dass sich «wohl eine Reihe von Personen» vorzeitig pensionieren lassen werden, damit sie noch vom jetzigen Pensionsplan profitieren können. «In gewissen Funktionen, insbesondere im Unterrichtswesen, muss mit einem Personalmangel gerechnet werden.»

Die pensionierten Kantonsangestellten sind von diesen Veränderungen nicht betroffen: Ihre Renten werden nicht angetastet.

Das Volk entscheidet

Die Revision der Pensionskasse kostet Geld – und zwar so viel, dass das obligatorische Finanzreferendum zum Zug kommt. Am Schluss wird also die Bevölkerung über die Vorlage abstimmen. Und wenn sie Nein sagt? «Dann müssen wir trotzdem reagieren», sagt Godel. «Wir würden beim Leistungsprimat bleiben und die Leistungen senken.» Für Godel ist daher klar: «Wir müssen einen Kompromiss finden, hinter dem alle stehen können: Die Parteien, die Versicherten, aber auch die Steuerzahler.»

Informationen und ein Rentenrechner: www.fr.ch/rentenrechner

Reaktionen

«Kein konstruktives Verhältnis zum Personal»

Die SP ist sich bewusst, dass die Pensionskasse des Kantons Freiburg Reformen benötigt: Dies schreibt sie in ihrer Medienmitteilung. Die Partei kritisiert aber die Lösungsvorschläge des Staatsrats, «welche die Angestellten stark benachteiligen». Gerade die heute 45- bis 55-Jährigen gerieten in gewichtige finan­zielle Schwierigkeiten. Der Kanton müsse vorbildlich sein und könne sich ein solches Vorgehen nicht leisten, so die SP. Die Partei verlangt darum weitergehende Überbrückungsmassnahmen.

Mehr finanzielle Mittel vom Kanton fordert auch die Fede, die Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg. «Die Vorschläge des Staatsrats sind unausgeglichen, denn das Personal trägt den Grossteil der Last.» Die Fede kritisiert, der Staatsrat habe auf echte Verhandlungen mit den Sozialpartnern verzichtet und diese auf die Vernehmlassung verwiesen. «Das ist kein konstruktives Verhältnis zum Personal.»

Aufseiten des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) tönt es kämpferisch: Der VPOD denkt an einen Ak­tions- und Streiktag im Fe­bruar. Bereits am 20. September hatten Staatsangestellte gegen das erste Revisionsprojekt der Pensionskasse demonstriert. «Diese Mobilisierung muss weitergehen, um das Vernehmlassungsprojekt wesentlich zu verbessern.»

njb

 

Definitionen

Beitragsprimat und Deckungsgrad

Die Pensionskassen in der Schweiz unterscheiden zwischen dem Leistungsprimat und dem Beitragsprimat. Dabei geht es um die Berechnungsgrundlage von Alters-, Invaliden- und Todesfallleistungen. Das Leistungsprimat war lange das System der öffentlichen Hand: Die Leistungen werden im Versicherungsfall zum Voraus aufgrund des versicherten Lohnes festgelegt. Der Finan­zierungsbedarf kann sich jährlich ändern, da er aufgrund des Wertes der bezogenen Gelder aus der Pensionskasse und der zukünftigen Zinsen, der Sterblichkeit und weiteren Berechnungsparameter definiert wird. Die Finanzierung ist deshalb nicht sehr transparent. Ab Januar 2019 kennen bei den öffentlichen Pensionskassen nur noch jene der Kantone Freiburg, Waadt und Genf das Leistungsprimat. Beim Beitragsprimat werden die Leistungen im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet. Sie werden effektiv nach dem angesparten Guthaben ausgewiesen. Für die Renten­berechnung wird das tatsächlich angesparte Pensionskassen­kapital mit einem im Reglement definierten Umwandlungssatz berechnet. Der Hauptvorteil liegt in der transparenten Finanzierung der Leistungen, die im Reglement festgelegt wird und eine genaue Planbarkeit ermöglicht. Der Deckungsgrad zeigt, zu welchem Prozentsatz eine Pensionskasse sämtliche Ansprüche – also auch die Renten der künftigen Bezügerinnen und Bezüger – auf einmal ausschütten könnte.

njb

 

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