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Dreieinhalb Jahre Zuchthaus

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Dreieinhalb Jahre Zuchthaus

Urkundenfälschung in Ausübung eines öffentlichen Amtes

Das Strafgericht des Saanebezirks hat einen früheren Dienstchef der Erziehungsdirektion zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Innert zwölf Jahren hat er gut eine Million Franken veruntreut und für seinen aufwendigen Lebensstil verwendet.

Von WALTER BUCHS

Die Machenschaften des früheren Verantwortlichen für die französischsprachigen Primarschulen waren dank der Aufmerksamkeit des Buchhalters der Erziehungsdirektion im Februar 2002 aufgeflogen. Er wurde sofort suspendiert und hat kurz darauf mit sofortiger Wirkung seinen Rücktritt eingereicht.

Öffentliches Amt missbraucht

Nach aufwendigen Untersuchungen, während denen der jetzt Verurteilte betreffend die Verwendung der veruntreuten Gelder lange an unwahren Geschichten festhielt, begann am vergangenen Mittwoch der Prozess. Am Freitag fanden die Plädoyers statt (siehe auch FN vom 17. und 19. Juni). Am Montagnachmittag hat das Gericht das Urteil verkündet.

Für das Strafgericht des Saanebezirks unter dem Präsidium von Pierre-Emmanuel Esseiva ist M.S. stets mit Täuschungen und Arglist vorgegangen, um Geld auf ein Konto überweisen zu lassen, über das er die alleinige Verfügungsgewalt hatte. Die Belege und Rechnungen, die er vorgelegt habe, um «Vorschüsse» auszulösen, seien als Fälschungen zu bezeichnen. Die Tatsache, dass dies in Ausübung eines öffentlichen Amtes geschehen ist, wurde vom Gericht als besonders schwerwiegend und groben Vertrauensmissbrauch angesehen.

Hohes Strafmass

Aus diesem Grunde hat das Gericht eine Strafe von dreieinhalb Jahren Zuchthaus ausgesprochen. Damit ging es nur unwesentlich unter den Antrag der Staatsanwältin, die am Freitag vier Jahre verlangt hatte. Der Verteidiger hingegen sah lediglich in drei von 37 Fällen, die dem Angeklagten zu Last gelegt wurden, eine strafbare Handlung (Betrug). Bei den anderen hätten die Kontrollmechanismen des Staates nicht gespielt. Der 56-jährige Verurteilte muss logischerweise auch die Verfahrenskosten tragen. Zudem soll der Ertrag der konfiszierten Güter (namentlich drei Autos, die verkauft wurden) vom Staat zurückbehalten werden. Das Gericht hat jetzt dreissig Tage Zeit, um das Urteil schriftlich zu formulieren und dem Verteidiger zuzustellen. Ab dann läuft eine Rekursfrist von dreissig Tagen.

Rund zwölf Jahre lang liess sich der Verurteilte jährlich zwischen 80 000 bis 150 000 Franken auf ein Konto bei der Kantonalbank überweisen, das im Namen der Freiburger Schulinspektorenvereinigung für die Durchführung eines Kolloquiums eröffnet worden war. Dann wurde es benutzt, um angeblich die Weiterbildung für die Lehrerschaft zu finanzieren. M.S. hatte die alleinige Unterschrift für dieses Konto und die Bankauszüge gingen an seine Privatadresse.
Mit fiktiven Rechnungen oder blossen Anträgen für Vorschüsse, die von ihm als verantwortlichem Dienstchef und bei grösseren Beträgen auch vom vorgesetzten Staatsrat unterschrieben waren, liess sich der Verurteilte in 37 Fällen bis Ende 2001 insgesamt 1,05 Mio. Fr. auszahlen. Da man ihm volles Vertrauen schenkte, die Plausibilität der Ausgabe jeweils gegeben war und sich diese stets innerhalb des vorgesehenen Budgets bewegte, kam man ihm erst Anfang 2002 auf die Schliche.

In Cabarets und Clubs ausgegeben

M.S. gestand die Veruntreuungen bald, gab sich aber zuerst bedeckt betreffend die Verwendung der Gelder. Lange gab er vor, bei Internetbörsengeschäften viel Geld verloren zu haben. Heute steht fest, dass er den grössten Teil in Cabarets und anderen Clubs ausgegeben und verteilt hat. Zudem hat er für sich und andere Familienmitglieder teure Autos gekauft.

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