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Dritter Anlauf zur Liberalisierung

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In sämtlichen Westschweizer Kantonen ausser Freiburg dürfen Einkaufsläden samstags bis 17 oder 18 Uhr geöffnet haben. Nur in Freiburg gehen die Türen bereits um 16 Uhr zu. Schon zum dritten Mal seit 1999 versucht der Staatsrat nun mit einem Gesetzesprojekt einen Anlauf zur Liberalisierung der samstäglichen Öffnungszeiten – nachdem der Grosse Rat im Juni 2017 bereits mit 58 zu 39 Stimmen Ja zu einer Verschiebung des Ladenschlusses um eine Stunde auf 17 Uhr gesagt hatte mit der Annahme einer Motion der Grossräte Laurent Dietrich (CVP, Freiburg) und Stéphane Peiry (SVP, Freiburg).

Sonderfall Freiburg

«In volkswirtschaftlicher Hinsicht muss man den Effekt dieser Stunde allerdings differenzieren», gibt Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (CVP) zu bedenken. «Für Betriebe mit grosser Verkaufsfläche ist sie sicher interessanter als für kleine Detailhändler.» Letztlich sei das Ganze volkswirtschaftlich schlicht nicht quantifizierbar. Dass sich die Einkaufsgewohnheiten der Konsumenten fundamental verändern – auch durch den Onlinesektor –, sei bekannt. Dabei seien die Öffnungszeiten aber nur ein Element unter mehreren. Wichtig ist laut Curty, dass der Dialog mit den Sozialpartnern auch nach der Debatte im Grossen Rat weitergehe. Das Ziel sei weiterhin ein Gesamtarbeitsvertrag für die Branche.

Laut Didier Page, dem Kommunikationsverantwortlichen der Sicherheits- und Justizdirektion, entspricht diese Änderung einem «Bedürfnis zahlreicher Gewerbetreibender». Wann das Geschäft vor den Grossen Rat kommt, weiss Page nicht. Er sei aber zuversichtlich, dass es im Kantonsparlament eine Mehrheit finden könne. Ein Sonderfall könnte künftig das Stadtzentrum Freiburgs darstellen: das Burg-, Au- und Neustadtquartier. Hier steht nämlich laut der staatsrätlichen Botschaft das Gesuch im Raum, dass diese Quartiere zum ganzjährigen touristischen Gebiet erklärt werden. Dies würde laut Page bedeuten, dass an Sonn- und Feiertagen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr möglich werden.

«Hausaufgaben gemacht»

Sehr zufrieden zeigen sich auf Anfrage hin die beiden Grossräte, die das Gesetzesprojekt mit ihrer Anfrage angestossen haben. «Eine sehr gute Sache, die vorteilhaft für alle ist, namentlich für das Kleingewerbe», sagt Stéphane Peiry. Der Samstagnachmittag sei für dieses die umsatzstärkste Zeit der ganzen Woche, und auch die Gastronomie würde auf diese Weise mehr Umsatz machen können. «Der Staatsrat hat seine Hausaufgaben gemacht, und das ist gut so», sagt Laurent Dietrich. «Denn die Einkaufsgewohnheiten der Konsumenten haben sich in den letzten fünf Jahren sehr verändert, ebenso die Mobilität.» Der Kanton Freiburg müsse sich in diesem Umfeld unbedingt stärker positionieren.

«Sehr gute Idee»

Auch beim Gewerbe scheint die nun diskutierte Verlängerung der samstäglichen Öffnungszeiten bis 17 Uhr durchwegs auf offene Ohren zu stossen, wie eine kleine Umfrage beweist. «Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kanton gehören zu den restriktivsten in der ganzen Schweiz», sagt Reto Julmy, Direktor des Freiburger Arbeitgeberverbands. «Diese Änderung würde bedeuten, dass sich die Öffnungszeiten unseren Nachbarkantonen angleichen werden.» Gegenwärtig würden laut Julmy 43 Prozent der Einzelhandelsbetriebe davon ausgehen, dass sie aufgrund der restriktiven Öffnungszeiten finanzielle Einbussen erleiden würden.

«Wir befürworten diese Liberalisierung sehr«, sagt Philippe Angéloz, Direktor von Angéloz Mode. «Sie entspricht den veränderten Einkaufsgewohnheiten unserer Kunden und erhöht die Attraktivität der Stadt Freiburg klar.» Auch die Gastronomie würde profitieren, denn nach einem Ladenschluss um 16 Uhr würden viele Menschen nach Hause gehen, während sie um 17 Uhr öfter gleich für einen Aperitif oder das Nachtessen in der Stadt bleiben würden. «Eine sehr gute Idee», sagt auch Nicole Oberson, Verkaufsleiterin bei der Confiserie Suard. «Die Konsumenten können sich auf diese Weise am Samstagnachmittag viel mehr Zeit nehmen.» Und auch für das Verkaufspersonal sei mit einem Ladenschluss um 17 Uhr noch viel eher ein Sozialleben am Samstagabend möglich als mit einem Ladenschluss um 18 Uhr.

«Auch wir begrüssen eine Verlängerung des samstäglichen Ladenschlusses», sagt Marcel Beyeler, Inhaber der gleichnamigen Metzgerei in Plaffeien. «Die Kundschaft wird eben immer verwöhnter, und dem gilt es, Rechnung zu tragen.» Das Verkaufspersonal müsse sich dann eben entsprechend umorganisieren.

Referendum möglich

Gar nicht begeistert sind die Gewerkschaften. «Diese Verlängerung bedeutet eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals, das zudem nicht den Schutz eines Gesamtarbeitsvertrags geniesst», sagte Armand Jaquier, Regionalsek­retär der Unia. «Für die Betroffenen wird nun faktisch ein Familien- und Sozialleben am Samstagabend verunmöglicht.» Weitere Schritte wie ein Referendum, Streiks oder Demonstrationen behalte man sich vor. «Absolut dagegen» zeigte sich auch Gaétan Zurkinden, Regionalsekretär des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD).

Chronologie

Zwei Mal erst an der Urne verworfen

Das heutige Gesetz über die Ausübung des Handels stammt aus dem Jahr 1997. Die Ladenöffnungszeiten sind darin für den ganzen Kanton seit dem 1. Januar 1999 geregelt. Der Grosse Rat wollte ursprünglich tägliche Öffnungszeiten bis 20 Uhr, am Samstag bis 17 Uhr und einmal die Woche bis 21.30 Uhr. Dagegen wurde das Referendum ergriffen und der Vorschlag des Parlaments mit 78 Prozent Nein verworfen. 2007 kam aus dem Parlament ein neuer Vorstoss: den Abendverkauf um eine Stunde reduzieren, dafür am Samstag eine Stunde länger öffnen. Auch dazu gab es ein Referendum: Das Stimmvolk lehnte die Änderung am 27. September 2009 mit 57,7 Prozent ab. Die regulären Öffnungszeiten sind also seit 1999 unverändert.

jcg

 

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