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Drogendealer bleibt 5 Jahre hinter Gittern

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Der Albatros zieht noch immer seine Kreise. Der 2002 ausgehobene Drogenhändler-Ring beschäftigt die Freiburger Gerichte weiterhin. Gestern stand ein 28-jähriger Albaner vor dem Kantonsgericht. Er soll von einem verurteilten Albatros-Dealer 3,5 Kilogramm Heroin zum Weiterverkauf bezogen haben. Das Strafgericht des Saanebezirks hatte ihn im November 2009 wegen diversen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu insgesamt fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Laut seinem Verteidiger Philippe Leuba ist diese Verurteilung nur aufgrund der Aussage eines Kopfes der Bande zustandegekommen. «Gewiss, er ist sonst in seinen Aussagen so unfehlbar wie der Papst, doch hier irrt sich der Belastungszeuge», meinte Leuba mit einem Hauch Ironie. Bloss weil er seinen Mandanten 2003 auf einem Bild identifiziert habe, sei dem Belastungszeugen plötzlich eingefallen, dass er dem Angeschuldigten 3,5 Kilo Heroin verkauft hatte. Bei einer Gegenüberstellung sechs Jahre später habe er den Mann allerdings nicht mehr erkannt, so Philippe Leuba.

Glaubwürdiger Zeuge

Ganz anders sah das Staatsanwalt Laurent Moschini. Der Zeuge habe keinen Grund gehabt, den Angeschuldigten zu Unrecht zu belasten. Der Mann, der für 14 Jahre ins Gefängnis musste, habe in den Untersuchungen stets überprüfbare Angaben gemacht und sei immer glaubwürdig gewesen. Zudem sei der Angeschuldigte zweimal von der Polizei angehalten worden. einmal hatte er 32 000 Franken dabei. «Das entspricht genau dem Wert von einem Kilogamm ungeschnittenen Heroins», so Moschini. Beim andern Mal war er im Besitz von 147 Gramm Heroin. Dass er auch noch Zettel mit den Telefonnummern des Belastungszeugen und eines vom Netzwerk genutzten Taxifahrers besass, spreche für sich, hielt Moschini fest.

Unglaubwürdiger Dealer

Das Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Alexandre Papaux stellte die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen nicht in Frage. «Selbst das Bundesgericht hat mehrfach anerkannt, dass seine Ausführungen glaubwürdig waren», so Papaux. Er habe genau sagen können, wann und wo er dem Angeschuldigten das Heroin übergeben hatte, und er hatte ihn auf einem Bild klar erkannt. Zweifel hatten die Richter vielmehr an der Richtigkeit der Aussagen des Angeschuldigten. Er habe immer wieder falsche Angaben gemacht und gefälschte Papiere auf sich getragen. «Nach seiner ersten Verhaftung 2002 hat er nichts gelernt», hielt Papaux fest. Dass der 28-Jährige 2008 im Besitz von Heroin verhaftet wurde, beweise dies. Auch die weiteren Indizien, die Laurent Moschini genannt hatte, deuten laut dem Gerichtspräsidenten auf die Verstrickung des Angeschuldigten in den Drogenhandel hin.

Das Kantonsgericht sah keinen Grund, an der Strafe von fünf Jahren Gefängnis etwas zu ändern. Zwar habe er bloss zwei nachweisbare Geschäfte getätigt, doch sei die Menge Heroin sehr gross gewesen.

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