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Drogendealerin muss für 18 Monate ins Gefängnis

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Mehr als die Hälfte ihrer Strafe hat sie bereits abgesessen: Eine 33-jährige Französin ist seit November 2015 in Haft – erst in Untersuchungshaft, später trat sie ihre zu erwartende Gefängnisstrafe vorzeitig an. Der Freiburger Staatsanwalt Jean-Frédéric Schmutz wirft der Frau vor, im Jahr 2015 in grossem Masse mit Drogen gehandelt zu haben: Sie hat 400 Gramm reines Crystal Meth, 500 bis 1000 Gramm Speed, 10 Gramm Heroin und 50 Ecstasy-Tabletten in Umlauf gebracht. Ab 12 Gramm gilt der Handel mit Methamphetamin wie Crystal Meth als schwerwiegend, bei Amphetaminen wie Speed ab 36 Gramm.

Gestern stand die Frau vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Im vereinfachten Verfahren haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Frau eine Haftstrafe von 36 Monaten erhält. 18 Monate muss sie absitzen, weitere 18 Monate sind auf Bewährung. Die Bewährungsfrist geht über fünf Jahre. In dieser Zeit muss die Verurteilte eine Wohnung haben, arbeiten und regelmässig in die Psychotherapie gehen. Zudem darf sie keine Drogen konsumieren und muss sich zum Beweis regelmässig untersuchen lassen. Sie muss für die Verfahrens- und Anwaltskosten von rund 22 000 Franken aufkommen.

Das vereinfachte Verfahren

Der gestrige Prozess lief als vereinfachtes Verfahren ab: Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits im Vorfeld auf eine Strafe geeinigt. Daher hielt niemand ein Plädoyer. Vereinfachte Verfahren werden in klaren Fällen eingesetzt, um das Verfahren zu beschleunigen, den Aufwand möglichst gering zu halten und die Gerichte so zu entlasten.

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