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Drogenhandel in Bellechasse aufgedeckt

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Im Rahmen einer gross angelegten Aktion deckte die Polizei am Abend des 1. April in den Strafanstalten von Bellechasse in Sugiez verschiedene Fälle von Drogenhandel und -konsum auf. Grund für die Aktion waren Verdachtsmomente für Betäubungsmittelhandel zwischen dem Äusseren und dem Inneren der Strafanstalt, wie die Kantonspolizei gestern mitteilte. Einsatzkräfte der Polizei führten daraufhin gemeinsam mit dem Anstaltspersonal sowie Hundeführern der Kantonspolizeien Waadt und Neuenburg mehrere Durchsuchungen in den Örtlichkeiten der Anstalt durch.

Die Untersuchung hat inzwischen ergeben, dass die Betäubungsmittel in erster Linie durch Besucher ins Innere der Anstalt gelangt waren. Insgesamt wurden mehrere Hundert Gramm Haschisch sowie kleinere Mengen an Kokain, Methadon und Tranquilizern sichergestellt. Im Weiteren führten die Untersuchungen zur Beschlagnahmung von über zehn Mobiltelefonen, die ebenfalls illegal in die Anstalt gebracht worden waren. Insgesamt wurden sechs Personen, die nicht Insassen des Gefängnisses waren, angezeigt, weil sie Betäubungsmittel in die Anstalt gebracht haben sollen. 19 Gefängnisinsassen sind des Betäubungsmittelkonsums beschuldigt, drei weitere wegen der Verteilung dieser Substanzen im Inneren der Anstalt.

«In jedem Gefängnis»

«Drogenkontrollen der Polizei gab es hier immer wieder», sagte Franz Walter, Direktor der Anstalten von Bellechasse, gestern auf Anfrage. «Ungewöhnlich war das Ausmass dieser Aktion, und dementsprechend gross auch die Funde.» Die Durchsuchung sei eine Frucht der sehr guten Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei. Dass man das Ganze erst jetzt kommuniziert habe, liege daran, dass die Untersuchungen erst vor kurzem abgeschlossen worden seien. Aus­ser­dem habe hier im Unterschied zum Ausbruch aus dem Freiburger Zentralgefängnis (die FN berichteten) keinerlei Gefährdung der Öffentlichkeit bestanden. Diese zwei völlig verschiedenen Ereignisse könne man nicht miteinander vergleichen, sagte Walter. Bellechasse sei, was die Fluchtgefahr betreffe, sicher. Eines aber sei klar: «In jedem Gefängnis in Westeuropa gibt es Drogen – die Frage ist nur, in welchem Ausmass.» Dies sei der Preis eines Systems, das den Gefangenen viel Freiheit gebe. Es sei leider relativ leicht, Drogen im Rahmen eines Besuchs in ein Gefängnis zu ­bringen.

Bei jedem Besucher eine Leibesvisitation durchzuführen, wäre nicht nur unverhältnismässig, sondern geradezu unmöglich. «Wir wollen, dass die Gefangenen mit ihrem nichtkriminellen Umfeld in Kontakt bleiben», sagte Walter. «Dazu gehören vor allem Frauen, Kinder und enge Ver­wandte.»

Kürzlich kam es im Zentralgefängnis zu einem Ausbruch – hier geht’s zum Artikel.

Regelmässig seien 80 bis 100 Besucher pro Woche in den Anstalten von Bellechasse. Und der Fantasie beim Hineinschmuggeln von Illegalem seien fast keine Grenzen gesetzt. «Drogen können durchaus auch vaginal oder anal versteckt sein oder sich in schmutzigen Windeln von Kleinkindern befinden.»

Absolute Priorität habe die Suche nach Waffen. Eine Waffe einzuführen sei relativ schwierig, und es komme extrem selten vor. Denn sämtliche Besucher müssten einen Metalldetektor passieren, und auch alle ihre Mobiltelefone müssten sie vor dem Besuch abgeben. Bei einem Verdachtsmoment würden einzelne Besucher mitunter auch genauer kontrolliert. Ungebührliches Verhalten oder das versuchte Hineinschmuggeln von etwas Verbotenem könne zu einem Besuchsverbot oder gar zu einer Strafanzeige führen. Schwieriger als bei Waffen sei die Kontrolle bei kleineren Metallgegenständen. Denn schon bei einem kleinen Metallteil eines Büstenhalters reagiere der Metalldetektor.

Die Frage, ob auch Anstaltsmitarbeiter in den Drogenhandel involviert waren, hat man laut Martial Pugin, dem Mediensprecher der Freiburger Kantons­polizei, auch abgeklärt, man sei aber zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall gewesen sei.

Denjenigen Personen, die nun wegen Handels mit einer grösseren Menge von Drogen angezeigt werden, drohten unter Umständen Freiheitsstrafen von drei oder mehr Jahren, so Pugin. Es müsse aber jeder Fall gesondert beurteilt werden, und es gelte die Unschulds­vermutung.

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