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Drohnenpilot per Strafbefehl verurteilt

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Tausende von Menschen haben sich am 3. Dezember letzten Jahres im Freiburger Burgquartier gedrängt: Sie wollten St. Nikolaus sehen, der in die Kathedrale einzog und dort seine Rede hielt. Ein 20-Jähriger war auf eine ganz besondere Art dabei: Er schickte bei der Neiglenstrasse seine Drohne los, um Bilder des Fes­tes zu machen. Die Drohne, eine DJI Phantom 3 Standard, ist laut Werbung im Internet «die perfekte Drohne für Beginner mit einer integrierten Kamera und einer Live-HD-Sicht während des Fluges». Als die Drohne über dem Liebfrauenplatz war, verlor er das Signal. Die Drohne war ausser Sicht und ausser Kontrolle – und stürzte in der Hängebrückegasse ab. Sie verletzte eine Besucherin am Kopf; die Frau erlitt eine Hirnerschütterung. Die Staatsanwaltschaft hat den Drohnenpiloten nun wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Der Mann muss zudem eine Busse von 400 Franken sowie die Verfahrenskosten von rund 500 Franken bezahlen.

njb

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