Untertitel: Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz
Die Fabrik eines amerikanischen Konzerns soll auf einem Areal von 55 Hektaren errichtet werden. Die SL verlangt in ihrer Beschwerde eine volle Kompensation der durch die Einzonung des Landwirtschaftslands verloren gehenden Fruchtfolgefläche, wie sie am Dienstag mitteilte.
Zweifel an Machbarkeit
Die SL bezweifelt, dass der Kanton Freiburg die Bedingung einhalten kann. Zudem entspreche die vorgesehene Arbeitszone in Galmiz klar nicht den Kriterien des kantonalen Richtplans für Arbeitszonen.
Die SL erwartet auf Grund ihrer Beschwerde, dass der Bundesrat beim Freiburger Staatsrat interveniert. Falls die vollständige Kompensation der Fruchtfolgeflächen sich als undurchführbar erweisen sollte, sei die Einzonung in Galmiz für bundesrechtswidrig zu erklären.
Die SL fordert den Freiburger Staatsrat auf, der weiterhin unbekannten Pharmaunternehmung von der Aufsichtsbeschwerde Kenntnis zu geben.