Heute Freitag wird im Amtsblatt die revidierte Ortsplanung von Düdingen publiziert. Dies knapp ein Monat nachdem die Gemeinde das Dossier vom kantonalen Bau- und Raumplanungsamt aus der Vorprüfung zurückbekommen hat. Rund 21 Monate brauchten die kantonalen Behörden für das Prüfen der Unterlagen und das Verfassen des Schlussgutachtens. Dies ärgert den Düdinger Gemeinderat. Er habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Ressourcensituation im Bau- und Raumplanungsamt und in der Direktion wegen des kantonalen Richtplans angespannt sei, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. «Allerdings führen die langen Verfahren immer wieder dazu, dass die Inhalte der ohnehin schon komplexen Ortsplanungsdossiers von der Realität eingeholt und Anpassungen erforderlich werden.» So sei es auch Düdingen ergangen: Seit Beginn der Arbeiten 2007 sei die Ortsplanung «immer wieder von solchen richtungsweisenden Änderungen beeinflusst» worden. Der Gemeinderat nennt als Beispiel diverse Gesetzesrevisionen auf Bundes- und kantonaler Ebene in Sachen Raumplanung und die damit verbundenen Paradigmenwechsel in der Siedlungspolitik.
Die Auflage der Düdinger Ortsplanung kommt zum spätestmöglichen Zeitpunkt. Denn Anfang Oktober wird der Staatsrat den neuen kantonalen Richtplan genehmigen, um ihn dann dem Bund zur Genehmigung einzureichen. Alle Ortsplanungen, die nach diesem Zeitpunkt aufgelegt werden, müssen den neuen Vorgaben des kantonalen Richtplans entsprechen.
Die Auflage dauert 30 Tage. Nach dieser Frist wird das Dossier der Gesamtrevision an die Bau- und Raumplanungsdirektion zur Genehmigung weitergeleitet. Eine der wichtigen Anpassungen ist die Aufnahme diverser Gebiete in den Richtplan, für die 2016 die Einzonung verweigert worden war, wie es in der Mitteilung des Gemeinderats heisst.