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Düdingen reagiert auf Raemys Aussagen

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Eine Antwort von Manfred Raemy im FN-Interview zu den Oberamtswahlen (FN von gestern) hat in der Gemeinde Düdingen hohe Wellen geworfen. Und zwar sowohl bei aktuellen Mitgliedern des Gemeinderates wie auch bei früheren Amtsträgern und Gemeindefunktionären, wie die Verwaltung gestern mitteilte. Der parteilose Kandidat für das Amt des Oberamtmannes hatte auf eine Frage über die Fortschritte in der Arbeitszone Birch gesagt, dass bei der Planung dieser Arbeitszone vor 25 Jahren nicht genug an die Zukunft gedacht worden sei und dass keine Verträge mit Grundeigentümern abgeschlossen worden seien. Deshalb sei heute nichts eingezont und kein Land in Gemeindehand, und es sei schwierig, dies zu ändern.

Anstrengungen unternommen

Die Gemeinde Düdingen hält in ihrer Mitteilung fest, dass sie in den letzten 25 Jahren grosse Anstrengungen unternommen habe, eine Arbeitszone von kantonaler Bedeutung im Gebiet Birch einzurichten – dies jeweils mit der Zustimmung der Gemeindeversammlung. «Es wurden zeitaufwendige und komplexe Verhandlungen geführt, unzählige Landgeschäfte (Käufe, Verkäufe, Landumlegungen) getätigt und Kaufversprechen abgeschlossen», heisst es in der Mitteilung. Heute könne die Gemeinde zusammen mit einer Privateigentümerin rund 55 000 Quadratmeter erschlossenes Bauland für die Ansiedlung von Industrie- und Dienstleistungsbetrieben mit einer grossen Wertschöpfung anbieten. Es entspreche deshalb nicht den Tatsachen, dass kein Gemeindeland zur Verfügung stehe oder in der Vergangenheit keine diesbezüglichen Anstrengungen unternommen worden seien, hält die Gemeinde fest.

Mit der Reaktion der Gemeinde konfrontiert, bestätigt Manfred Raemy, dass seine Aussagen «nicht ganz präzis waren». «Ich wollte damit nicht sagen, dass die Gemeinde nichts gemacht hat», sagte er den FN. Die Gemeinde Düdingen sei in dieser Arbeitszone sicher aktiv gewesen, dies sei an den angesiedelten Unternehmen und auch am NRP-Darlehen für die Erschliessung zu erkennen. Damals sei aber zu wenig daran gedacht worden, verbindliche Vorverträge mit Grundeigentümern abzuschliessen, damit heute die ganze Fläche von Birch I und Birch II verfügbar und bereit zum Einzonen wäre.

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