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Düdingen will Verpflichtungen wahrnehmen

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Düdingen will Verpflichtungen wahrnehmen

Der Gemeinderat von Düdingen will die Petition gegen die Errichtung eines Heims für Asyl Suchende in St. Wolfgang nicht entgegennehmen. Er zeigt aber Verständnis für die Anliegen der Petitionäre.

Es gibt zwei Gründe, weshalb der Gemeinderat von Düdingen die am 13. Mai eingereichte Petition mit rund 800 Unterschriften (vgl. FN vom 14. Mai) nicht entgegennehmen kann. Einerseits seien die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Asyl Suchende und schutzbedürftige Personen im Verhältnis zu ihrer zivilrechtlichen Bevölkerung aufzunehmen.

Wie er in einer Mitteilung festhält, ist er überzeugt, «dass mit dem ehemaligen Gebäude des Altersheims St. Wolfgang eine für diesen Zweck geeignete Liegenschaft zur Verfügung steht, mit welchem die Gemeinde Düdingen und der Sensebezirk seinen Verpflichtungen im Bereich der Aufnahme von Asyl Suchenden wenigstens teilweise nachkommen können.» Aus der Mitteilung geht hervor, dass sich der Gemeinderat schon 1999 grundsätzlich für eine mögliche Nutzung des ehemaligen Altersheims als Asylbewerberunterkunft ausgesprochen hat.

Andererseits sieht er sich aber auch nicht als der richtige Ansprechpartner für die Entgegennahme der Petition. Die Kompetenzen im Bereich des Asylwesens liegen beim Kanton. Im Weitern könne nur die eigenständige Stiftung St. Wolfgang einen rechtsgültigen Entscheid über einen Verkauf oder eine Vermietung der Liegenschaft an den Kanton fällen.

Verständnis für Ängste
und Befürchtungen

Der Gemeinderat hat aber Verständnis für die Bedenken der Einwohner von St. Wolfgang, wie sie in der Petition zum Ausdruck kommen, aber auch anlässlich der Informationsveranstaltung und an der Gemeindeversammlung geäussert wurden. Er hat deshalb die Delegierten im Stiftungsrat St. Wolfgang aufgefordert, einen Verkauf des ehemaligen Altersheimgebäudes abzulehnen und einer möglichen Vermietung zuzustimmen.

Appell an die Solidarität

Der Gemeinderat stellt weiter die Bedingung, dass im Heim St. Wolfgang für eine unbeschränkte Frist maximal 60 Personen beherbergt werden dürfen. Für die Anwohner von St. Wolfgang und Umgebung soll ausserdem eine direkte und kompetente Kontaktstelle eingerichtet werden. An diese sollen sich die Anwohner bei allfälligen Problemen und Fragen im Zusammenhang mit dem künftigen Heim wenden können. Er verlangt im Weiteren, dass das Mieten von zusätzlichen Wohnungen für Asyl Suchende in Düdingen nur noch in dringenden Ausnahmefällen erfolgen darf.

Der Gemeinderat appelliert aber auch an die Solidarität und weist auf die Tatsache hin, «dass viele andere Bewohner unserer Gemeinde ebenfalls gewisse Nachteile in Kauf zu nehmen haben, die mit dem täglichen Leben und mit dem Verhalten unserer Gesellschaft unweigerlich in Zusammenhang stehen».
«Der Gemeinderat wird im Interesse der Bevölkerung darauf achten, dass die erwähnten Bedingungen eingehalten werden», hält der Gemeinderat fest. Er verlangt vom Roten Kreuz und vom Kanton eine äusserst umsichtige Betriebsführung, eine optimale Zusammenarbeit mit der Gemeindebehörde und eine gute Kommunikation, wie dies bereits anlässlich der ersten Beherbergungen von Asyl Suchenden in Düdingen der Fall war.

«Wie bei jedem schwierigen Entscheid musste der Gemeinderat auch in dieser sensiblen Frage die verschiedenen Bedürfnisse, Interessen, gesetzlichen Verpflichtungen und möglichen Konsequenzen abwägen und einen sinnvollen Weg suchen», betont er abschliessend. ja

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