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Ecalex-Abstimmung für gültig erklärt

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Am 21. Mai hatte das Stimmvolk Ja gesagt zum Gesetz Ecalex über die kantonale Gebäudeversicherung (KGV). Gegen das Resultat reichte die SP Beschwerde beim Kantonsgericht ein: Sie verlangte eine Annullierung der Abstimmung. In den Augen der Partei hatte die KGV im Abstimmungskampf überbordet. Die SP kritisierte eine «dauernde Präsenz» des KGV-Direktors und gewisser Angestellter in den Sozialen Medien, unzählige Anzeigen in Zeitungen, Flugblätter in alle Haushalte sowie Mails an Staatsangestellte, Studenten und Feuerwehrleute. So sei das Recht auf freie Meinungsbildung verletzt worden, fand die SP.

Nun ist klar, dass die Abstimmung nicht wiederholt werden muss: Das Kantonsgericht hat den Rekurs der SP abgewiesen und die Resultate bestätigt. Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass die Ecalex-Kampagne ausgewogen geführt wurde und dass die Befürworter und Gegner der Vorlage sich Gehör verschaffen konnten. Das Gericht schreibt: «Jeder Bürger konnte ohne weiteres von den Positionen der Vorlage mit all ihren Facetten Kenntnis nehmen.» Die Beschwerdeführer konnten laut dem Gericht keine unlauteren Aktionen der Ecalex-Befürworter beweisen, zudem wären solche durch ähnliche Aktionen der Referendumsführer ausgeglichen worden. «Es ist nicht wahrscheinlich, dass die angebliche Einmischung konkret einen entscheidenden Einfluss auf das Abstimmungsresultat vom 21. Mai gehabt haben könnte. Die Wähler konnten ihre Meinung frei ausdrücken.» Das Kantonsgericht hat zu den einzelnen Punkten der Beschwerde Stellung genommen. So erachtet das Gericht eine Mitteilung des Staatsrats als gerechtfertigt, mit der dieser Argumente des Referendumskomitees richtigstellte. Zu den Zeitungsinseraten und Plakaten hält das Gericht fest, dass das Unterstützungskomitee einen Auftritt wählte, der sich optisch von der KGV unterschied. Das Gericht gesteht dem KGV-Direktor auch zu, über Soziale Netzwerke Stellung zur Vorlage beziehen zu dürfen. Dies habe einen privaten Charakter und gehöre zur Meinungsäusserungsfreiheit.

Beweise nicht erbracht

Das Kantonsgericht anerkennt wohl, dass das Verschicken von Flugblättern in alle Haushalte diskutabel sei, dies alleine habe aber nicht entscheidend zur Meinungsbildung der Bürger beigetragen.

SP-Präsident Benoît Piller kritisierte gegenüber den FN, dass das Kantonsgericht die Beschwerde vor allem aufgrund von formalen Aspekten abgelehnt hatte. «Wie hätten wir beweisen sollen, dass die Kampagne der KGV einen Einfluss auf das Resultat gehabt hat? Mit Statistiken und Forschungsergebnissen?»

Piller hätte sich zumindest erhofft, dass das Gericht Informationen über die in die Pro-Kampagne eingesetzten Mittel offenlegt. «Der Entscheid macht mir Angst, wenn ich daran denke, was in Zukunft bei einer Abstimmung um das HFR bevorsteht.»

Staatsrats- und KGV-Verwaltungsratspräsident Maurice Ropraz (FDP) ist mit dem Gerichtsentscheid sehr zufrieden. «Es zeigt, dass unser Vorgehen verhältnismässig war, und die Wähler sich ihre Meinung bilden konnten», so Ropraz. Er zeigt sich insbesondere erleichtert, dass die Abstimmung nicht wiederholt werden muss. «Dies hätte für alle Seiten unnötig viel Geld gekostet, was in der Beschwerde ja explizit kritisiert wurde. Es würde an der Debatte nichts ändern.»

KGV-Direktor Jean-Claude Cornu ist froh, dass das Kantonsgericht den Entscheid so schnell gefällt hat. «Die drei Monate Behandlungsfrist haben die Umsetzung für das Gesetz nicht verzögert. Wir haben unsere Arbeiten weitergeführt, wie wir es auch ohne Beschwerde getan hätten.»

Gang vor Bundesgericht?

Offen bleibt die Frage, ob die SP den Entscheid vor Bundesgericht anfechten will. SP-Präsident Piller sagte, eine Vorstandssitzung nächste Woche werde dies klären. Cornu ist der Meinung, dass der Entscheid des Freiburger Gerichts gut begründet sei und wenig Angriffsfläche biete. Ropraz befürchtet, dass eine Beschwerde beim Bundesgericht die Umsetzung des KGV-Gesetzes zurückwerfen könnte.

«Wie hätten wir beweisen können, dass die Kampagne der KGV einen Einfluss auf das Resultate hatte?»

Benoît Piller

SP-Präsident

Zum Gesetz

Abstimmung wegen des Personalstatus

Am 21. Mai 2017 hat das Freiburger Stimmvolk ein neues Gesetz über die Kantonale Gebäudeversicherung (KGV) mit einem Mehr von 52,95 Prozent gutgeheissen. Der Grosse Rat hatte im September 2016 das neue Gesetz mit 55 gegen 4 Stimmen angenommen. Dagegen ergriffen Gewerkschaften das Referendum. Ende 2016 gingen 9800 Unterschriften gegen das Gesetz ein. Die Gegner störten sich vor allem daran, dass gemäss dem neuen Gesetz das KGV-Personal nicht mehr dem Gesetz über das Staatspersonal untersteht. Sie befürchteten, dass auch das Freiburger Spital einen Statuswechsel seines Personals erfahren könnte.

uh

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