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Effiziente und einfache Suche nach verlorenen Gegenständen

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Wer seinen Pass oder seine Sonnenbrille im Kanton Freiburg verloren hat, soll diese ab September einfacher finden können. Dies dank der Website www.easyfind.ch.

In Zukunft können Fundgegenstände im Kanton Freiburg über das Internet gesucht werden. Wie der Staatsrat mitteilt, hat er sich entschieden, die im Kanton gefundenen Gegenstände über die Website www.easyfind.ch zu verwalten. Ende Juni beginnt eine Pilotphase mit drei bis fünf Gemeinden. Welche dies sein werden, ist laut Projektleiter Beat Binder noch nicht klar. «Wir haben verschiedene Anfragen und werden dies in den nächsten Tagen entscheiden», so Binder. Ab September sollen auch die übrigen Gemeinden das System übernehmen.

Wissen, wo zu suchen

Bis jetzt habe es kein einheitliches System gegeben, sagte Mélanie Maillard Russier, juristische Beraterin der Sicherheits- und Justizdirektion. «Viele Leute wussten nicht, wo sie die Fundgegenstände abgeben konnten. Im Gegenzug wussten viele auch nicht, wo zu suchen.» Mit dem neuen System kann die Freiburger Bevölkerung gefundene Objekte auf das jeweilige Gemeindesekretariat bringen. Dort werden diese erfasst und können anschliessend über die Website www.easyfind.ch gesucht werden. «Auch die SBB und andere Kantone benützen diese Website. Es ist also ein bewährtes, einfaches und effizientes System», so Mélanie Maillard.

 Das System kostet pro Jahr etwa 20 000 Franken. «Dabei spielt es aber keine Rolle, wie viele Gemeinden Zugriff auf das System haben», betonte Maillard. Hinzu kommen Anfangskosten für die Einrichtung des Systems in der Höhe von rund 10 000 Franken.

Delegieren möglich

Wie genau die Zuständigkeiten in den einzelnen Gemeinden geregelt werden, sei den jeweiligen Verwaltungen überlassen, so Maillard. «Bei touristischen Gemeinden kann durchaus eine Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro stattfinden.» Zudem könnten kleinere Gemeinden, welche nur sehr wenige Fälle pro Jahr hätten, die Erfassung oder Aufbewahrung der Objekte teilweise oder auch vollständig an eine andere Gemeinde delegieren. rb

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