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Ehefrau mit Aids angesteckt

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Untertitel: Afrikaner zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt

Das Gericht hat den Mann zudem auf Lebzeit des Landes verwiesen. Der Kongolese war im Jahre 1991 als Asylbewerber in die Schweiz gekommen.

Fast erwürgt

Der Afrikaner hat zudem seine Ehefrau während eines Streites fast erwürgt. Das Strafgericht unter dem Präsidium von Pierre-Emmanuel Esseiva hat deshalb den Angeklagten auch wegen Gefährdung des Lebens Dritter und wegen leichter Körperverletzung verurteilt. Weiter muss der 42-Jährige auch eine 14-monatige Strafe absitzen, die ihm zu einem früheren Zeitpunkt wegen Drogenhandels aufgebrummt worden war. Die Strafe wurde damals auf Bewährung ausgesprochen. Schliesslich muss der Mann seiner ehemaligen Frau 80000 Franken als Genugtuung zahlen.

Nicht voll zurechnungsfähig

Beim Strafmass hat das Gericht berücksichtigt, dass der Mann während des Streites nur zu 40 Prozent zurechnungsfähig war. In dieser Angelegenheit kam es am Mittwoch im Verlaufe der Verhandlung zu einem heiteren Wortwechsel zwischen dem Richter und dem Angeklagten: «Was soll das heissen, ich sei verrückt?», regte sich der Afrikaner auf. «Nein, ganz im Gegenteil», antwortete der Richter.

Das Gericht folgte in seinem Strafmass ganz den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ihr Vertreter Jean-Marc Sallin hob in seinem Plädoyer vor allem die lange Liste der Lügen des Angeklagten hervor. Der Mann hat im Jahre 1991 anlässlich einer medizinischen Untersuchung – als er als Asylbewerber in die Schweiz einreiste – von seiner Aids-Erkrankung erfahren. Wenn es ihm dienlich war, so sprach er von seiner Erkrankung. So erklärte er im Jahre 1992 dem Richter, dass er an Aids erkrankt sei, um so in einem Drogenhandel-Prozess eine Straflinderung zu erwirken.
Anders am Mittwoch, als er seiner Ex-Frau gegenüberstand: Er behauptete das Gegenteil und beschuldigte sie, ihn angesteckt zu haben. Er beantragte gar ein medizinisches Gutachten, das er auch erhielt und das bestätigte, dass er an Aids erkrankt ist.
Sein Anwalt verhielt sich zurückhaltend; dies auch im Interesse seines Klienten. Er bestritt die Tatsache nicht, dass der Mann wusste, dass er seit 1991 HIV-positiv ist und er seine Frau angesteckt hatte.

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