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Ehemalige Krankenschwester wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Autor: Pascale Hofmeier

Freiburg Das Bezirksgericht Saane hatte gestern einen Fall aus dem Krankenhausumfeld zu beurteilen. Im Jahr 2006 war in der damaligen Klinik Garcia eine Patientin verstorben, nachdem ihr unter Vollnarkose ein kleiner Tumor aus dem Unterleib entfernt worden war. Die Operation selber, ein Eingriff mit geringem Risiko, war zuvor problemlos verlaufen.

Nach dem Transfer vom Operationssaal ins Aufwachzimmer hatte die Patientin einen Atem- und Herzstillstand erlitten. Gemäss der vom Untersuchungsrichter angeordneten Obduktion und der anschliessenden Expertise über die genauen Umstände des tragischen Vorfalles war der Fehler, der zum Tod der Patientin führte, im Aufwachsaal passiert.

Grundlegende Fehler begangen

Die Krankenschwester, die die Patientin nach der Narkose im Aufwachraum betreut hatte, wurde gestern Dienstag wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Gerichtspräsident Alain Gautschi folgte mit seinem Urteil vollumfänglich den Forderungen der Anklage und verurteilte die ehemalige Krankenschwester zu 90 Tagessätzen zu 50 Franken und einer zweijährigen Bewährungsfrist.

Bei der Urteilsbemessung wurden die persönlichen Umstände der ehemaligen Krankenschwester berücksichtigt. Sie hat ihre Arbeit verloren und wurde schwer krank.

Die ehemalige Pflegefachfrau sei keine Kriminelle, sagte Gautschi bei der Urteilsverkündung. Doch sie habe trotz ihrer langjährigen Erfahrung im Aufwachsaal grundlegende Teile ihrer Arbeit nicht erfüllt. Es sei bekannt, dass es nach einer Narkose zu Komplikationen in Form eines Atem- und Herzstillstands kommen könne. Darum müsse das Personal im Aufwachsaal in permanentem Kontakt mit den Patienten sein und diese überwachen. Das sei nicht geschehen, und darum habe die Angeklagte den Herz- und Atemstillstand der Patientin nicht bemerkt. «Die Patientin wäre nicht gestorben, wenn die Angeklagte ihre Pflicht erfüllt hätte.»

Kein technisches Problem

«Die Krankenschwester hat sich auf ein vermeintliches technisches Problem konzentriert, statt die Patientin zu untersuchen», sagte Fabien Gasser, Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Das Gericht kam zum selben Urteil: «Sie trat nicht in Kontakt zur Patientin, sondern hat eine technische Lösung gesucht», sagte Gautschi. Nach Aussage der Angeklagten hatte das Überwachungsgerät nicht funktioniert. Da die Überwachungsmonitoren in den vorangegangenen Monaten nur unzuverlässig funktioniert hätten, sei sie davon ausgegangen, dass es sich erneut um ein technisches Problem handelte. Um den Gesundheitszustand der Frau zu überprüfen, habe sie deswegen den Blutdruck und die anderen Vitalzeichen manuell überprüft.

Allerdings hatte sie es unterlassen, die Werte alle zehn Minuten auf dem Überwachungsblatt zu dokumentieren. «Ich hatte dazu keine Zeit.» Nach ihren Angaben waren die Arbeitsbedingungen in der Klinik zum Zeitpunkt des Zwischenfalls nicht optimal. Die Besetzung in den Aufwachräumen sei jeweils minimal gewesen, und die Krankenschwestern hätten unter grossem Stress gestanden.

Das Gericht bemängelte jedoch, dass die Angeklagte im Verlaufe des Verfahrens und der Verhandlung nie eingestanden hatte, möglicherweise Fehler begangen zu haben.

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