Der Angestellte A. B. war wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und versuchter Unterdrückung von Urkunden zu einer Strafe von 18 Monaten bedingt auf zwei Jahre verurteilt worden. Ausserdem muss er dem Staat Freiburg und Grangeneuve solidarisch die Schadensumme von 381500 Franken mit fünf Prozent Zins (seit 1990) zurückerstatten.
Das Bundesgericht hat mit diesem Entscheid die Urteile des Kantonsgerichts und des Wirtschaftsgerichts bestätigt.
Der Verurteilte A. B. war seit 1975 in Grangeneuve für die Arbeitsorganisation, die Personalleitung des Sektors sowie für den Kauf und Verkauf von Gemüse und den Kauf von Produktionsmitteln verantwortlich.
Betriebseinnahmen
nicht verbucht
Laut Gerichtsentscheid hat A. B. von 1986 bis 1995 Betriebseinnahmen in der Höhe von 381500 nicht verbucht. Für Lieferungen von Produkten aus Grangeneuve liess A. B. die Checks für das Institut auf seinen Namen ausstellen und kassierte sie dann für seine persönlichen Zwecke ein.