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Ehemaliger Villa-Besitzer wegen Veruntreuung angeklagt

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Die Villa steht im Mittelpunkt eines Gerichtsfalls – respektive ein ehemaliger Besitzer, ein 61-jähriger Brite, und sein Komplize. Der Brite wird angeklagt, sein Vermögen aufgeblasen zu haben, um im Jahr 2004 die luxuriöse Villa zu kaufen. Er ist am Freitag aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erschienen. Hingegen trat sein angeblicher Komplize, ein Immobilienmakler, vor der Polizeirichterin Sonia Bulliard Grosset des Bezirksgerichts Broye an.

Der 52-jährige Schweizer, der in London lebt, wehrt sich gegen eine Verurteilung im Jahr 2016 zu 30 Tagessätzen mit zweijähriger Bewährung wegen Beihilfe zu Veruntreuung und Beihilfe zur Erschleichung einer falschen Beurkundung.

Falscher Kaufpreis

Dem Immobilienhändler wird vorgeworfen, er habe mit dem Briten falsche Angaben über den Verkaufspreis der Villa gemacht, damit der künftige Besitzer von der Bank einen höheren Hypothekarkredit erhält. Die Bank gewährte einen Kredit von 16,3 Millionen Franken, um die Villa zu kaufen, doch nur 13,4 Millionen seien für diesen Zweck verwendet worden. Ein Betrag von 2,1 Millionen Franken wurde von einem anonymen Konto, das dem angeblichen Komplizen gehört, auf das Konto des ehemaligen Besitzers überwiesen. Der Angeklagte jedoch bestritt vehement, dass dieser Betrag im Zusammenhang mit dem Hypothekarkredit stehe. Das Geld habe vielmehr in eine Firma des Briten investiert werden sollen.

Die Bank und Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach gehen hingegen davon aus, dass der Betrag von 2,1 Millionen aus dem Bankdarlehen stammt und verwendet worden ist, um die erste Rate der Hypothek zu begleichen. «Der Kredit der Bank darf nur für den Kauf verwendet werden. Es gibt keinen Beweis, dass der Angeklagte in eine Gesellschaft des ehemaligen Besitzers investiert hat», sagte der Bankvertreter.

Der Verteidiger des Maklers bestritt die Komplizenschaft der beiden, um die Bank zu täuschen. Die Hypothek sei im Zusammenhang mit dem Wert der Villa, der von Experten auf 23 Millionen geschätzt worden sei, gewährt worden. Das Ur­teil dürfte Ende Juli gefällt werden.

bearbeitet von az/FN

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