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Ehemann wegen häuslicher Gewalt verurteilt

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Vergangene Woche hatte sich das Strafgericht in Tafers mit einem Fall von häuslicher Gewalt zu befassen. Einem Mann wurde vorgeworfen, seine Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben (die FN berichteten). Gerichts­präsident Peter Rentsch hat gestern nun sein Urteil verkündet: Der Mann wird wegen mehrfacher Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung, Tätlichkeit und Drohung verurteilt.

Im Zimmer festgehalten

Im Zeitraum von 2015 bis 2016 soll der Mann seine Frau zwei Mal zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Weiter wurde ihm vorgeworfen, sie mehrmals beschimpft, bedroht und gestossen zu haben. Bei der ersten Vergewaltigung musste der Sohn seine Mutter aus dem Schlafzimmer holen, weil sie von ihrem Mann festgehalten wurde. Bei der zweiten Vergewaltigung trug sie eine gequetschte Rippe davon.

Das Strafgericht erklärte den Angeklagten in fast allen Anklagepunkten für schuldig. Im Gegensatz zu den Aussagen des Beschuldigten seien diejenigen des Opfers glaubwürdig und widerspruchsfrei gewesen, erläutert der Gerichts­präsident in seiner schriftlichen Begründung. Im Anklagepunkt der einfachen Körperverletzung sprach das Gericht den Mann jedoch frei: Wegen eines Schlags auf den Kopf mache sich der Angeklagte zwar der Tätlichkeit schuldig – allerdings habe die Tat beim Opfer zu keiner Schädigung geführt.

Der Täter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Des Weiteren wird er verpflichtet, dem Opfer eine Genugtuung von 5000 Franken zu zahlen. Die Parteientschädigung an den Anwalt des Opfers von 6175 Franken, die Verfahrenskosten von 3400 Franken sowie die Entschädigung an seinen Anwalt von 7995 Franken werden ihm ebenfalls auferlegt.

jp

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