Ein in Freiburg wohnhaftes Ehepaar hatte seit 2001 periodisch und seit 2005 ununterbrochen Sozialhilfe von der Stadt Freiburg erhalten. Pro Monat kassierte das Paar rund 2200 Franken. Im Januar 2011 bezahlte eine Pensionskasse dem Mann 83 000 Franken aus. Das Ehepaar verschwieg dies dem Sozialdienst.
Wegen Betrugs verurteilt
Wegen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft den Mann nun per Strafbefehl zu einer Busse von 500 Franken und zu 360 Stunden bedingter gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Frau ihrerseits erhielt eine Busse von 300 Franken und 160 Stunden bedingter gemeinnütziger Arbeit.
Auszahlung verschwiegen
Der Sozialdienst der Stadt Freiburg hatte im Juli des vergangenen Jahres Anzeige gegen die beiden Eheleute erstattet. Bereits im Januar 2011 hatte der Dienst Verdacht geschöpft und beim Ehepaar nach einer Zahlung der Pensionskasse gefragt. Damals hatten die beiden diese Zahlung noch verneint, obwohl sie mehrmals darauf hingewiesen wurden, jegliche Veränderung ihrer finanziellen Situation dem Sozialdienst zu melden. Im Mai 2011 gestand das Paar schliesslich den Erhalt der 83 000 Franken.
Der Mann gab an, das Geld benötigt zu haben, um Schulden zurückzuzahlen. Insgesamt hat das Paar von Januar bis Mai 2011 gut 11 000 Franken Sozialgeld bezogen, auf das es laut Sozialhilfegesetz keinen Anspruch gehabt hätte. mir