Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung kann mit der Verpflichtung verbunden werden, Sprach- und Integrationskurse zu besuchen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Verordnungsrevision auf den 1. Februar in Kraft gesetzt. Laut der Verordnung tragen die Ausländerinnen und Ausländer zu ihrer Integration bei, indem sie namentlich die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Prinzipien respektieren, eine Landessprache erlernen und den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung bekunden. Bei erfolgreich integrierten Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis kann die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren erteilt werden. Der Integrationsgrad wird auch bei der Anordnung von Weg- und Ausweisungen sowie Einreiseverboten berücksichtigt.