Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Eigennutz im Umweltschutz?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eigennutz im Umweltschutz?

In der ganzen Schweiz und auch in allen entsprechenden Organisationen gibt es unzählige Menschen, welche sich uneigennützig für die Natur und für den Umweltschutz einsetzen. Auch in der Wirtschaft gibt es immer mehr Betriebe, welche alles daran setzen, diesen Anliegen unter Wahrung ihrer eigenen Verantwortung Rechnung zu tragen. Liest man die Zeitungen im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 30. November 2008, hat man allerdings den Eindruck, dass das Heil und die Gesundheit unserer Natur und unserer Umwelt allein von all den zahlreich genannten Organisationen abhängig seien, sonst niemand sich dafür einsetze und deshalb auch ein Beschwerderecht für die Natur in der heutigen Form nötig sei.

Wenn dann noch Politiker der Exekutive – ehemalige und aktuelle – bis hinauf zum zuständigen Bundesrat ihre eigenen Ämter gleichsam als inkompetent diskreditieren, fällt diese Disqualifikation eher auf sie selber zurück. Dass auch Richter sich für eine besondere, nicht immer nachvollziehbare Auslegung unseres Rechtsstaates einsetzen, ist leider nicht neu. Eher neu sind Inserate gegen die eigene Partei, welche immerhin gut genug war, diese Personen in die attraktiven Ämter zu hieven.

Dabei geht es ja gar nicht um die viel zitierte Abschaffung, sondern um eine klare Anwendung. Wir haben neben der Verfassung Gesetze und Verordnungen und wir haben kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf lokaler, kantonaler und auf Bundesebene, die sehr wohl ihre Pflichten kennen, bestehende Gesetze auch durchzusetzen. Nicht zu vergessen die verantwortlichen und vereidigten Behörden, welche von Amtes wegen beauftragt sind, bei Vorhaben zu prüfen, ob alles rechtens ist.

Zudem können all die Verbände ihre Anliegen einbringen, ihre demokratischen Rechte ausnutzen, und zwar schon in der Entscheidungsfindung, d. h. vor den Beschlüssen und Entscheiden. Somit haben wir alle – auch ausländische Investoren – eine Rechtssicherheit, welche sehr oft mit vielen neuen Arbeitsplätzen verbunden ist. Aber es können keine Zeitpläne mehr verzögert oder gar verhindert werden.

Wenn es also diesen Verbänden und den genannten Personen wirklich um die Natur und um die Umwelt geht und nicht etwa nur um Einfluss oder gar um Geld, dann können auch sie alle mit Fug und Recht Ja sagen zu dieser Initiative, und zwar ohne dass deswegen die Natur zu Schaden kommt.

Dieter K. Zingg, Freiburg

Meistgelesen

Mehr zum Thema