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Eigenständige Schweizer Sanktionen sind vom Tisch

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Im Schweizer Sanktionenrecht gibt es keinen Paradigmenwechsel. Der Nationalrat ist am Donnerstag auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Er verzichtete auf eine Bestimmung, welche die Verhängung eigenständiger Sanktionen erlaubt hätte.

Mit 103 zu 83 Stimmen folgte die grosse Kammer bei der Revision des Embargogesetzes dem Antrag einer knappen Mehrheit ihrer Aussenpolitischen Kommission (APK-N). Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Noch in der Sommersession hatte sich der Nationalrat vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine dafür ausgesprochen, dass die Schweiz Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständig sanktionieren kann. Die Kompetenz dazu hätte der Bundesrat erhalten.

Der Ständerat sprach sich zweimal gegen eigenständige Sanktionen aus, zuletzt in der zweiten Woche der laufenden Herbstsession.

Mitte ändert ihre Haltung

Als entscheidend erwies sich das Umschwenken der Mitte. Bei der ersten Beratung der Revision des Embargogesetzes in der grossen Kammer hatte die Mitte-Fraktion eigenständige Sanktionen noch mitgetragen, bei der Abstimmung am Donnerstag taten dies nur noch SP, Grüne und Grünliberale.

Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) bekräftigte zwar die Forderung nach einer eigenständigen Sanktionspolitik und kritisierte die grundsätzlich ablehnende Haltung des Bundesrats. Gestützt auf die Verfassung seien eigenständige Sanktionen schliesslich schon heute möglich. Letztlich gehe es nur eine rechtliche Klärung.

Schneider-Schneiter äusserte aber Verständnis für die rechtsstaatlichen Bedenken, die im Ständerat laut geworden waren. Ihre Fraktion werde der Mehrheit folgen, kündigte sie an. Dies geschehe aber in der Erwartung, dass die Frage in anderem Rahmen vertieft geprüft werde.

Sorge um die Neutralität

Die Gegnerinnen und Gegner einer Neuregelung argumentierten insbesondere, eigenständige Sanktionen wären mit gravierenden Auswirkungen auf die Neutralität verbunden.

Auch der Bundesrat stellte sich gegen einen Paradigmenwechsel. Wirtschaftsminister Guy Parmelin warnte ein weiteres Mal vor reiner Symbolpolitik. Sanktionen, welche die Schweiz alleine ergreifen würde, wären wenig wirksam und hätten Gegenmassnamen zur Folge.

Die Befürworterseite wandte dagegen ein, es gehe nicht um Sanktionen gegen Staaten. Insofern bestehe neutralitätsrechtlich kein Problem.

Personenbezogene Sanktionen seien das beste Mittel, um Verletzungen der Menschenrechte zu ahnden, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Denn sie träfen nicht die Bevölkerung, sondern gezielt einen Machtklüngel. Angesichts einer immer anarchischer werdenden Staatenwelt habe die Schweiz ein Interesse an der Durchsetzung völkerrechtlicher Regeln.

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