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Ein 64-Jähriger steht in Murten wegen mehrjährigen Stalkings vor Gericht

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Nötigung, Hausfriedensbruch, Tätlichkeiten, Behinderung einer Amtshandlung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Fahren in fahrunfähigem Zustand: Die Liste an Vorwürfen gegen einen 64 Jahre alten Mann aus dem Seebezirk ist lang.


Die drei Frauen – eine Mutter und ihre Töchter – hätten sich nicht mehr frei bewegen können, «weder in ihrem Garten noch im Dorf. Sie lebten in ständiger Angst, dem Beschuldigten zu begegnen, und fühlten sich wie im Gefängnis.» So beschreibt Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach in ihrer Anklageschrift einen Stalkingfall, der sich von 2018 bis 2021 hinzog.

Der Grossteil der Geschehnisse soll sich in einem Dorf unweit der Gemeinde Murten zugetragen haben, meistens um das Haus der Familie herum und in deren Garten. Einem 64-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er mehrfach unerlaubt das Grundstück betreten hat.

Dort hat er gemäss Anklageschrift Briefe und Hochzeitsankündigungen hinterlassen, die Hühner gefüttert und herausgelassen, Rosen abgelegt, die Privatklägerinnen beobachtet, sich im Garten aufgehalten und teils etwas geschrien oder wie ein verwundetes Tier geheult. Er sei um das Haus geschlichen, habe einen Blumentopf ausgekippt, Sachen verstellt, alle Herbsthimbeeren zu Boden geschnitten, Luft aus den Autopneus gelassen, das Auto der Familie von allen Seiten fotografiert, obszöne Gesten gemacht sowie Pakete mit Weihnachtsgeschenken für die Familie, eine Geburtstagskarte und eine Blumenkiste abgelegt, Steine aus einer Trockenmauer und einer Beeteinfassung und Schindeln vom Briefkastendach gerissen sowie Zäune und Stühle umgeworfen.

Mutter angefahren

Es kam auch zu direkten Kontakten zwischen dem Beschuldigten und der Familie. In Murten soll er die Mutter zu ihrem Fahrzeug begleitet haben. Dann habe er in der offenen Autotür gestanden und so die Frau am Wegfahren gehindert. Weiter wird beschrieben, dass er sich am Silvesterabend 2018 über die hintere Treppe an das Haus der Familie herangeschlichen hat. «Er stand plötzlich vor einer der beiden Töchter und deren Freundin, die erschrocken ins Haus flüchteten», so die Anklageschrift.

Als das Gericht des Seebezirks dem Mann verboten hatte, sich am Wohnort der Familie aufzuhalten, und er dennoch dort auftauchte, wollte die Mutter ihn fotografieren. Daraufhin sei er ihr mit seinem Motorfahrrad über den Fuss und ins Bein gefahren, habe ihr das Natel aus den Händen gerissen und sie am Nacken gepackt, zu Boden gedrückt und so verletzt.

Ein weiterer Bestandteil der Anklageschrift und damit der Verhandlung, die am Freitag vor dem Polizeigericht des Seebezirks stattfand, waren Verkehrsdelikte. Der 64-Jährige soll mit seinem Motorfahrrad betrunken und ohne Licht unterwegs gewesen sein sowie bei zwei Verkehrskontrollen der Polizei davongefahren sein.

An der Verhandlung wies der Beschuldigte, der unter Beistandschaft steht, die meisten Vorwürfe einsilbig zurück, antwortete mit einem Schulterzucken oder gab – laut der Übersetzung durch zwei Gebärdendolmetscherinnen – keine klaren Antworten. Teilweise passten seine Antworten nicht zur gestellten Frage, oder er antwortete später auf eine früher gestellte Frage. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten hat bei ihm unter anderem eine Anpassungsstörung sowie eine gemischte Störung von Gefühlen und Sozialverhalten festgestellt. Diese seien nun nicht mehr präsent, und die Rückfallgefahr sei «eher gering», so das Gutachten.

Freiheitsstrafe gefordert

Die Privatklägerinnen wie auch die Staatsanwaltschaft blieben der Verhandlung fern. Letztere verlangte unter Berücksichtigung der reduzierten Schuldfähigkeit eine bedingte Freiheitsstrafe von 150 Tagen für die total acht unterschiedlichen Straftatbestände, unter anderem Nötigung, Hausfriedensbruch und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, alles mehrfach begangen.

Verteidiger Elias Moussa plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 30 Tagen bei einer Probezeit von zwei Jahren. «Liebe macht blind und führt dazu, dass man falsche Entscheidungen trifft und das nicht immer rational tut», sagte er. Seinem Mandanten falle es schwerer als anderen, sich anzupassen, sein Tun sei jedoch nicht böswillig. Einige Vorwürfe seien belegt, bei anderen stünde Aussage gegen Aussage. Weiter kritisierte Elias Moussa die Staatsanwaltschaft, die unterschiedliche Straftatbestände in einen Topf geworfen beziehungsweise in eine einzige Anklageschrift geschrieben und den Fall dann ans Gericht weitergeschoben habe.

Das Gericht wird sein Urteil voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche sprechen.

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