Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ein 78-Jähriger schoss bei einem Streit mit vier Jugendlichen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Streit zwischen einem 78-Jährigen und vier Jugendlichen eskalierte: Der Mann machte seine Drohung wahr, er hole sein Gewehr, wenn die Jugendlichen sich nicht aus dem Staub machten.

Bei einem Fest im Broyebezirk im letzten September hatte ein 78-Jähriger die Grenzen seines Grundstücks in der Nähe des Festplatzes mit Verkehrskegeln markiert. Am frühen Abend sah er, dass vier Jugendliche im Alter zwischen zwölf und fünfzehn Jahren mit den Kegeln spielten.

Er bat die zwei Mädchen und zwei Jungen, damit aufzuhören und sein Grundstück zu verlassen, worauf sich ein hitziger Wortwechsel ergab. Einer der Jugendlichen beschimpfte den Mann. Die vier verliessen das Grundstück, blieben aber in der Nähe – und der Streit ging weiter. Die Jugendlichen beschimpften den Mann erneut.

Keine leere Drohung

Der Mann drohte, er werde sein Gewehr holen, wenn die vier nicht endlich verschwänden. Worauf er zur Antwort erhielt: «Na los, hol es, wir warten darauf.» Der 78-Jährige holte das Gewehr samt Kautschuk-Munition und schoss von seinem Balkon aus in Richtung der Jugendlichen. Diese hatten aber die Flucht ergriffen und sich weiter entfernt.

Welche Richtung gezielt?

In den Befragungen sagte der Mann der Polizei, er habe nicht auf die Jugendlichen gezielt. Drei der Jugendlichen hatten nicht gesehen, in welche Richtung er schoss, da sie am Davonrennen waren. Eine 13-Jährige sagte, er habe in den Himmel geschossen. Und eine Zeugin sagte aus, das Gewehr sei bei der Schussausgabe zwar horizontal ausgerichtet gewesen, doch habe der Mann auf niemanden gezielt.

Die Freiburger Kantonspolizei stellte fest, dass die Jugendlichen sich bei der Schussabgabe rund dreissig Meter vom Haus des Schützen entfernt befanden. Die verwendete Munition sei auf diese Entfernung nicht tödlich; hingegen hätten die Kugeln beispielsweise die Augen verletzen können.

Mehr Waffen als erlaubt

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei zahlreiche Waffen bei dem Mann. Für die meisten hatte er die nötigen Papiere und Bewilligungen. Doch fand die Polizei auch einen verbotenen Schalldämpfer. Der Mann gab zudem an, dass er regelmässig einen Revolver auf sich trage, obwohl er keine Waffentragbewilligung hat. Und drei Waffen, die er von Verstorbenen hatte, waren nicht deklariert; doch war dies bereits verjährt. 

Drei Jahre Bewährung

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann nun wegen Drohung und wegen Vergehens und Übertretung des Bundes-Waffengesetzes zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über drei Jahre. Der Verurteilte muss zudem eine Busse von 4000 Franken bezahlen und knapp 460 Franken Verfahrenskosten übernehmen.

Die Polizei hat alle Waffen beschlagnahmt. Das Jagdgewehr, mit dem der Mann geschossen hatte, wird zerstört; ebenso der Revolver, den er verbotenerweise auf sich trug, und der Schalldämpfer. Ob er die anderen Waffen zurückerhält, wird die Kantonspolizei in einem Administrativverfahren entscheiden.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema