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Ein Abwägen zweier verschiedener Versionen

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Ein Mann ist gestern vom Polizeigericht Sense in Tafers verurteilt worden, ein junges, zur Tatzeit noch minderjähriges Mädchen in einer Bar im Sensebezirk unsittlich betatscht und intim berührt zu haben. Das Ganze geschah vor zwei Jahren.

Wenig Einigkeit

Der Ablauf des zweiten Verhandlungstages am Polizeigericht Tafers hatte viele Parallelen zum ersten Gerichtstag (FN vom 6. März). Nur in wenigen Punkten waren sich das Opfer und der Angeschuldigte einig–eigentlich nur, dass sie beide zur selben Zeit in dieser Bar waren und eine Weile am gleichen Tisch sassen. Wiederum hatte man das Gefühl, zwei verschiedene Geschichten zu hören. Daran änderte sich auch nichts, als das Gericht eine Ortsbesichtigung in der Bar vornahm.

Aussagen nicht konstant

Genauso unterschiedlich fielen auch die Plädoyers der beiden Anwälte aus. Der Anwalt des Mannes, André Clerc, sah nicht das Opfer, sondern seinen Mandanten als den eigentlich Schwächeren, den es aufgrund seiner Persönlichkeit zu beschützen gelte. «Mein Mandant ist sehr authentisch. Er erzählt, was ihm durch den Kopf geht. Er glaubt, was er sagt, auch wenn es nicht stimmt.» Vor allem aber versuchte André Clerc darzulegen, dass vieles in den Aussagen der Frau widersprüchlich ist. «Sie hätte niemals gegen ihren Willen und mit Gewalt durch die ganze Bar zum WC-Vorraum gezerrt werden können, ohne dass es jemand bemerkt hätte», sagt er. Die Aussagen des Opfers seien in vielen Punkten nicht konstant, etwa, was die Art der Berührungen betreffe, die Dauer der angeblichen Übergriffe oder auch, ob sein Mandant Gewalt angewendet oder angedroht habe. Er sprach sich dafür aus, seinen Mandanten freizusprechen. «Das Gericht kann nicht die Gewissheit haben, ob der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt ist oder nicht», sagte André Clerc.

Christo Raltchev schilderte seine Mandantin als unerfahrenes, schüchternes Kind, dessen Gutgläubigkeit ihm zum Verhängnis wurde. Sie habe im Gegensatz zum Angeschuldigten keine grossen Widersprüche in ihren Aussagen. Einzelne Dinge, die sie in den verschiedenen Vernehmungen oder im Gericht unterschiedlich geschildert hat, führte er auf den Schock zurück, den sie erlitten hatte, und auch auf Schuldgefühle. «Das ist verständlich nach so einem Vorfall», sagte Christo Raltchev.

«Der Angeschuldigte ist sich seines Unrechts nicht bewusst», sagte der Anwalt des Opfers und vermutete, dass dies unter anderem auf den Alkoholeinfluss zurückzuführen ist. Der Mann hatte an diesem Tag seinen Geburtstag gefeiert und nach einigen Angaben ein paar Biere getrunken.

Geldstrafe und Busse

Auch Polizeirichter Peter Rentsch erwähnte bei der Urteilsverkündung die sehr unterschiedlichen Aussagen von Opfer und Täter. Er sah es aber als erwiesen an, dass der Verurteilte das damals 16 Jahre alte Mädchen sexuell genötigt hatte. «Die Aussagen des Opfers sind trotz kleinerer Widersprüche glaubwürdig», sagte er. Sie hätte keinen Grund gehabt, den Täter zu belasten, wenn nichts vorgefallen wäre.

Er verurteilte den Mann wegen sexueller Nötigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 Franken. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss der Verurteilte eine Busse von 1000 Franken sowie dem Opfer eine Genugtuungssumme in gleicher Höhe bezahlen. Auch die Partei- und Verfahrenskosten wurden ihm auferlegt.

 

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