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«Ein ausgewogener Kompromiss»

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«Die vom Staatsrat gewählte Variante ist das Ergebnis eingehender Diskussionen mit den Sozialpartnern und stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar», sagte der Präsident der Kantonsregierung, Jean-Pierre Siggen (CVP). Die Rede ist von der Revision des Pensionsplans der Pensionskasse des Staatspersonals. Der Staatsrat hat sich vorgestern für eine Variante entschieden, die er gestern den Medien vorstellte. Dabei handelt es sich nicht um eine der drei Varianten, welche die Kantonsregierung in die Vernehmlassung geschickt hatte, sondern um eine abgeänderte Form einer dieser Varianten. Insgesamt seien im Verlauf der Verhandlungen rund 30 Vorschläge auf dem Tisch gelegen, wie Siggen ausführte.

Je ein Prozent mehr

«Beim neuen Vorschlag werden die Renteneinbussen je nach Altersklasse auf maximal 9,5 Prozent beschränkt – dies bei steigenden Gutschriften», präzisierte Finanzdirektor Georges Godel (CVP). Der Beitragssatz wird dabei paritätisch erhöht. Das heisst: Der Staat als Arbeitgeber und die betroffenen rund 19 000 Angestellten bezahlen je ein Lohnprozent mehr in die zweite Säule ein. Gleichzeitig gewährt der Staat seinen Angestellten und denjenigen der ebenfalls betroffenen staatsnahen Betriebe eine Lohnerhöhung von 0,25  Prozent. Und er übernimmt für Übergangsmassnahmen, von denen die Versicherten ab dem 45. Altersjahr profitieren, einmalige Kosten in der Höhe von 380 Millionen Franken.

Um die Folgen der Reform für Personen in den niedrigsten Lohnklassen abzufedern, wurde laut Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) zudem eine Untergrenze eingeführt, wobei die Einzelheiten noch zu bestimmen seien. Und auch bei den Polizistinnen und Polizisten, die mit 60 Jahren pensioniert werden, habe man eine grundsätzliche Einigung im Hinblick auf eine Kapitalauszahlung zur Milderung ihrer Einbussen erzielt. Das neue Gesetz erlaube ausserdem die Möglichkeit, mehrere Vorsorgepläne zur freien Wahl vorzusehen, damit die Versicherten ihre Altersleistungen aufbessern könnten. «Diese Massnahme war in der Vernehmlassung gewünscht worden», so Demierre. Die zusätzlichen Beiträge würden aber ausschliesslich zulasten der Arbeitnehmer gehen.

Die Sozialpartner hätten sich mit diesem Plan im Grossen und Ganzen einverstanden erklärt, als er ihnen vorgängig vorgelegt worden sei, so Godel. Er könne aber keine Garantie dafür übernehmen, wie lange dieser Plan – wenn er vom Grossen Rat und dem Volk abgesegnet ist – überhaupt gültig bleiben könne. Dies hänge von der Entwicklung der Wirtschaft ab. Eines ist laut Jean-Pierre Siggen aber sicher: «Sollte die Vorlage abgelehnt werden, müsste die Pensionskasse des Staatspersonals Massnahmen treffen, die viel einschneidender für die Alterspensionen wären.» Der Staatsrat sei laut Siggen überzeugt, dass mit diesem Kompromiss «die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhalten bleibt und qualitativ hochwertige Dienstleistungen gewährleistet werden können, mit denen sich die Erwartungen der Bevölkerung erfüllen lassen».

700 bis 800 Millionen Franken

Das Ringen um die nun vorliegende Lösung dauerte lange. Gemäss der Bundesgesetzgebung muss der Deckungsgrad aller Verpflichtungen der Pensionskasse für das Staatspersonal spätestens per 1. Januar 2052 mindestens 80 Prozent betragen. In den drei vergangenen Jahren betrug er aber lediglich 73,3, 79,3 beziehungsweise 75,5 Prozent. Der Staatsrat präsentierte daher bereits im Frühling 2017 seine Pläne für einen Wechsel vom sogenannten Leistungs- zum Beitragsprimat. Im Frühling 2018 wurden dann jene drei Varianten präsentiert, die in die Vernehmlassung geschickt wurden.

Bei den Übergangsmassnahmen war damals noch von Kosten zwischen 442 und 570 Millionen Franken und Gesamtkosten von 0,9 bis 1,1 Milliarden Franken die Rede, während der heutige Vorschlag deutlich darunter liegt. Georges Godel sprach gestern von Gesamtkosten in der Höhe von 700 bis 800 Millionen Franken bis zum Jahr 2022. Davon entfallen 11,9 Millionen Franken pro Jahr auf das eine zusätzliche Lohnprozent für den Staat als Arbeitgeber und 2,6 Millionen auf die Lohnerhöhung um 0,25 Prozent.

 

Chronologie

Inkrafttreten für 2022 geplant

Im Juni 2018 stellte der Vorstand der Pensionskasse des Staatspersonals seinen Bericht zu den Reformplänen für die Kasse vor. Ende November letzten Jahres wurde der entsprechende Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauerte bis Mitte März. Bis September wurden dann Gespräche zwischen dem Staatsrat, den Personalverbänden und den Gewerkschaften geführt, wobei insgesamt rund 30  Varianten zur Diskussion gestellt wurden. Bis November soll nun der endgültige Gesetzesentwurf dem Grossen Rat zusammen mit einer Botschaft überwiesen werden. Gleichzeitig wird der Online-Rentenrechner aktualisiert. Bis 2020 soll das Geschäft dann in der parlamentarischen Kommission sowie im Grossen Rat besprochen werden. Stimmt dieser der Vorlage zu, so hat das Volk das letzte Wort, da das Geschäft dem obligatorischen Finanzreferendum unterliegt. Im Idealfall könnte der neue Vorsorgeplan ab 2022 in Kraft treten.

 

Reaktionen

«Der Staatsrat verlangt viel von den Steuerzahlern»

Die Freiburger Parteien reagieren unterschiedlich auf das Projekt des Staatsrats zur Revision der kantonalen Pensionskasse. «Der Staatsrat hat sich der Erpressung der Gewerkschaften gebeugt», schreibt die SVP in ihrer Mitteilung. Sie kritisiert, dass der Staatsrat auf eine Rekapitalisierung der Kasse verzichtet. «Damit wird das Problem auf später verschoben.» Gut findet die Partei, dass die Renteneinbussen auf 9,5 Prozent beschränkt werden. «Es wäre aber nicht nötig gewesen, die Übergangsmassnahmen bereits ab 45 Jahren zum Tragen kommen zu lassen.» Das Stimmvolk müsse mitreden können. Denn: «Die Steuerzahler mussten – falls sie einer privaten Pensionskasse angeschlossen sind – bereits die Sanierung ihrer eigenen Pensionskasse mittragen.»

Die CVP-Fraktion konnte ihre Position noch nicht festlegen. Fraktionspräsident Hubert Dafflon findet persönlich, es sei gut, dass der Staatsrat nach Lösungen suche. «Aber er verlangt viel von den Steuerzahlern.» Dafür müsse es eine Gegenleistung geben, und zwar in der Form einer Steuersenkung. Die Vorlage wird vor das Volk kommen. «Mit den Beträgen, die der Staatsrat nun vorsieht, wird die Revision in der Abstimmung Mühe haben.»

Die FDP schreibt in ihrer Mitteilung, das Projekt des Staatsrats sei «ein gerade noch akzeptabler Kompromiss». Sie lobt vor allem, dass die Staatsangestellten aus mehreren Vorsorgeplänen wählen und so die Rente verbessern können. Die Partei wird den Vorschlag verteidigen; doch dürften die Kosten für den Arbeitgeber – den Kanton – nicht weiter ansteigen, heisst es in der Mitteilung. Falls am Schluss das Volk den Vorschlag des Staatsrats ablehne, müsse die Pensionskasse Sanierungsmassnahmen ergreifen, die für das Personal schwerwiegend wären.

Der SP ist bewusst, dass die Pensionskasse saniert werden müsse, damit die Renten gesichert seien. Doch bedauert die Partei die Rentenkürzungen. Sie kündigt an, dass sie im Grossen Rat darauf achten will, wie sich die Reform auf die Renten von Angestellten mit tiefen Löhnen auswirkt.

«Ganz klar unbefriedigend»

Die Gewerkschaft Verband des Personals der öffentlichen Dienste (VPOD) kritisiert, die Renteneinbussen seien nach wie vor beträchtlich. «Das Projekt ist ganz klar unbefriedigend.» Sowohl die Finanzlage der Pensionskasse als auch des Kantons Freiburg seien gut; das verstärke das Unverständnis darüber, dass der Kanton nicht mehr tue. «Die Übergangs- und Kompensationsmassnahmen sind mit 380 Millionen Franken tief.»

Die Fede, die Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg, bezieht etwas moderater Stellung: «Das sind vernünftigere Vorschläge als zuvor», heisst es in der Mitteilung. «Die Renteneinbussen werden quasi halbiert.» Doch blieben die Einbussen gross. Gleichzeitig gebe es keine Alternative, schreibt die Fede: «Entweder akzeptiert das Personal diese Einbussen oder es muss die Sanierung der Kasse alleine tragen – und noch grössere Renteneinbussen hinnehmen.»

 

 

 

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