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Ein Betreibungsregisterauszug für den ganzen Kanton

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Der Staatsrat arbeitet an einem kantonalen Betreibungsregisterauszug. Er hat die entsprechende Gesetzesänderung in die Wege geleitet, wie er schreibt. Betreibungsämter sollen in Zukunft Auszüge erstellen können, die alle Betreibungen und Verlustscheine einer Schuldnerin oder eines Schuldners enthalten, die bei einem Betreibungsamt des Kantons verzeichnet sind. Dafür müssen Daten aus den Personenregistern abgeglichen und den Personen die entsprechenden AHV-Nummern zugeordnet werden. Die Referenz bei den Unternehmen ist das Identifikationsregister des Bundes.

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