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Ein besonderes Lohnarrangement

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Ein 42-jähriger Mann hat zwischen November 2013 und August 2016 vom Staat Freiburg widerrechtlich einen Betrag von rund 45 600 Franken bezogen. Er ist deswegen nun von der Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilt worden.

Gehalt reichte ihm nicht

Der Mann war in der besagten Zeit bei der Pädagogischen Hochschule Freiburg als Buchhalter angestellt, dies seit 2012. Das Gehalt, das er für diese Arbeit bezog, reichte ihm aber nicht. So hat er mithilfe der damaligen administrativen Leiterin ein «besonderes Lohnarrangement» getroffen – dies mit dem Ziel, den Betrag auf dem Gehaltscheck zu erhöhen (siehe auch Kasten). So liess er sich beispielsweise Überstunden gutschreiben – die er notabene nicht geleistet hatte. Er schrieb zudem fiktive Spesen auf und rechnete Mahlzeiten ab, die er erfunden hatte.

Um diese Überstunden zu rechtfertigen, hat der Mann zwischen Januar 2014 und Februar 2016 vier fiktive Mandate übernommen – auch hier mithilfe der administrativen Leiterin. Die dazugehörigen Dokumente enthielten die gefälschten Unterschriften von zwei Präsidenten der Schweizer Rektorenkonferenz der pädagogischen Hochschulen. Die damit verbundenen Fahrspesen und Mahlzeiten liess er sich gutschreiben – insgesamt machten allein diese einen Betrag von 28 000 Franken aus.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Wegen Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung ist der Mann nun zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt worden. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sofort begleichen muss er die damit verbundene Busse von 2500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 262 Franken.

Mildernde Umstände

Der Mann hat vergangenen September mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen, 22 800 Franken, also die Hälfte des ergatterten Betrags, zurückzuzahlen. Dieser Schritt der Wiedergutmachung habe sich mindernd auf die Höhe der Strafe ausgewirkt, heisst es im Strafbefehl. Die Pädagogische Hochschule hat dem Mann im September 2016 fristlos gekündigt (siehe Kasten).

Komplizin auch verurteilt

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat in einem separaten Verfahren auch jene Frau verurteilt, die dem Buchhalter beim «besonderen Lohnarrangement» geholfen hatte. Die 40-jährige Freiburgerin hatte ihm als damalige administrative Leiterin der Pädagogischen Hochschule Freiburg beim Fälschen von Dokumenten und Unterschriften geholfen, und auch beim Abrechnen von fiktiven Auslagen. Wie es im Strafbefehl heisst, hat die Frau zwischen November 2013 und August 2016 28 falsche Spesenabrechnungen für Mahlzeiten und Dienstfahrten erstellt – dies immer zugunsten ihres Kollegen, und nicht für den eigenen Vorteil.

Betrag zurückgezahlt

Auch die Frau wurde wegen Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung verurteilt. Die bedingte Geldstrafe beträgt 180 Tagessätze zu 140  Franken, die Probezeit beläuft sich auf zwei Jahre. Die Busse beträgt 2500 Franken, dazu kommen Verfahrenskosten von 262 Franken. Auch auf ihr Urteil wirkte sich strafmildernd aus, dass die Frau Bereitschaft gezeigt hatte, die Hälfte des widerrechtlich erworbenen Betrags zurückzuzahlen. Sie hat ihren Arbeitsvertrag Mitte September 2016 freiwillig aufgelöst.

Kantonsgericht

Buchhalter hatte seine Kündigung angefochten

Die Pädagogische Hochschule Freiburg hatte den Buchhalter nach Bekanntwerden der gefälschten Spesenbelege aufgefordert zu kündigen, was dieser auf Ende Jahr 2016 auch tat. Später entliess die Schule den Mann fristlos. Gegen dieses Vorgehen wehrte sich der damalige Leiter der Finanzen und der Personalabteilung vor dem Freiburger Kantonsgericht. Er forderte auch eine Abgangsentschädigung von einem Jahresgehalt (die FN berichteten).

Das Kantonsgericht wies sein Begehren zurück, weil es das Fehlverhalten als schwerwiegend beurteilte. Der Mann habe «gegen alle Regeln des Berufs verstossen», hiess es im Urteil, das im Mai 2017 publiziert wurde.

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