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Ein Fonds für verschuldete Personen

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Ein Fonds für verschuldete Personen

Verschuldete Personen können beim Staat ein Darlehen zwischen 5000 und 30 000 Franken beantragen. Ab dem neuen Jahr verfügt Freiburg über einen Entschuldungsfonds für natürliche Personen.

Das Darlehensgesuch kann allerdings nicht direkt an den Staat resp. an die kantonale Kommission für die Verwendung des Entschuldungsfonds gerichtet werden. Nur ein Schuldenberatungsdienst oder ein öffentlicher oder privater Sozialdienst kann ein solches Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Der Staatsrat hat am Freitag die entsprechenden Verordnungen publiziert sowie die Zusammensetzung der kantonalen Kommission bekannt gegeben.

Wer ein solches Gesuch stellen will, muss nicht nur die Höhe des gewünschten Darlehens angeben. Es werden auch Angaben über die Höhe und Art sämtlicher Schulden, die bisherigen Bemühungen um eine Schuldensanierung, die Regelungen mit den Gläubigern und den vorgesehenen Rückzahlplan aufgrund eines detaillierten Sanierungsbudgets verlangt. Auch die Ursachen der Verschuldung sowie die genauen finanziellen Verhältnisse der Familie oder der beantragenden Personen müssen offengelegt werden.

In Monatsraten zurückbezahlen

Die Darlehen müssen innert vier Jahren zurückbezahlt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Rückzahlung nach dem von der Kommission festgesetzten Rückzahlplans in Monatsraten, die am Ersten jeden Monats auf das Konto des Fonds zu überweisen sind.

Verzögert sich die monatliche Zahlung um mehr als 30 Tage, so informiert die Kommission den Sozial- oder Beratungsdienst, der das Gesuch gestellt hat. Bei einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten kann die Kommission die sofortige Rückzahlung des Darlehens verlangen.
Der Mitteilung des Staatsrates kann weiter entnommen werden, dass die Fondsmittel höchstens 1,4 Millionen Franken erreichen dürfen. Gespiesen wird der Fonds vor allem mit Geldern aus dem Fonds für Lotterieabgaben, mit Legaten und Schenkungen, mit Rückzahlungen von Darlehen sowie dem Ertrag aus dem Vermögen des Fonds. az
Eine kantonale
Kommission

Der Staatsrat hat eine kantonale Kommission zur Verwendung des Entschuldungsfonds eingesetzt. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Präsident: François Mollard, Freiburg, Dienstchef; Mitglieder: Jean-Bernard Auderset, Courtepin, Vizedirektor einer Bank, Karin Borter, Tafers, Sozialarbeiterin, Ilsemarie Cottier, Freiburg, Daniel Känel, Givisiez, Rechtsanwalt, Marcel Lauper, Onnens, CSS-Versicherung, Jacques Leibzig, Riaz, Sektorchef, Christian Richon, Freiburg, Buchhalter-Controller, Walter Tramaux, Estavayer-le-Lac, Amtsvormund, und Laurent Yerly, Lovens, Wirtschaftswissenschaftler.

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