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Ein gerichtliches Nachspiel für die Ex-Krankenkasse Accorda

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Die Verantwortlichen der ehemaligen Krankenkasse Accorda in Givisiez, welcher das Eidgenössische Departement des Innern im September 2003 wegen Überschuldung die Geschäftserlaubnis entzogen hatte und die in der Folge Konkurs ging, stehen seit Montag vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg. Der Prozess wird voraussichtlich neun Tage dauern und soll Licht in die kriminellen Machenschaften bringen, welche der Führungsetage zur Last gelegt werden.

Alle Angeschuldigten werden der Urkundenfälschung bezichtigt, vier von ihnen sollen sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Misswirtschaft schuldig gemacht haben, und einer von ihnen ist des versuchten Betrugs angeschuldigt.

Riskanter Vertrag

Ins Rollen gebracht wurde die strafrechtliche Untersuchung im November 2003 durch eine Strafanzeige gegen die beiden Direktoren sowie einen Revisor. Im Zentrum steht ein Vertrag mit dem Genfer Sozialwerk «Hospice général» über die Versicherung von Asylbewerbern. Die beiden Direktoren schlossen diesen ab, wohlwissend, dass die Angelegenheit riskant war.

Gemäss Untersuchungsrichter Olivier Thormann war der Vertrag «finanziell eine Katastrophe». Die Accorda-Chefs hätten wissen müssen, dass er völlig unverhältnismässig war, gemessen an den Mitteln der Krankenkasse. Die Überschuldung war somit vorprogrammiert. Allein 2002 erlitt die Accorda aus diesem Grund einen Verlust von fünf Millionen Franken. Doch das Geschäft war nicht für alle nachteilig. Denn es war an die Gründung einer Gesellschaft durch die beiden Direktoren und den Revisor geknüpft, welche sich für die Accorda um die Abwicklung der Versicherungsleistungen für die Asylbewerber kümmerte.

Die Krankenkasse bezahlte für die Dienstleistungen der Gesellschaft, welche sie selber hätte vornehmen können, einen hohen Preis: Laut Anklageschrift soll die Accorda so 400 000 Franken verloren haben. Zudem sollen die drei Kommissionen respektive Spesen von jährlich mehreren zehntausend Franken eingestrichen haben.

Urkundenfälschung

Der Krankenkassengründer sowie der zweite Revisor werden der Urkundenfälschung beschuldigt, weil sie die Rechnung 2002 beschönigt hatten. So sollen sie gewusst haben, dass die Rechnung, welche der Generalversammlung sowie dem Bundesamt für Sozialversicherungen präsentiert wurde, nicht der reellen Situation der Kasse entsprach. Im Weiteren soll sich der Gründer der Accorda ein Darlehen ausbezahlt haben lassen, obwohl er wusste, wie schlecht es um die Kasse stand.

Legitimationsfragen zu Beginn

Zum Prozessbeginn musste das Wirtschaftsstrafgericht darüber befinden, ob sich die Gemeinsame Einrichtung KVG am Strafverfahren als Straf- und Zivilklägerin beteiligen darf. Die Anwälte der Angeschuldigten dementieren dies. Das Gericht gab ihnen Recht, weil die Gemeinsame Einrichtung KVG durch die Handlungen der Angeschuldigten nicht direkt geschädigt worden sei. Die Gemeinsame Einrichtung KVG ist dafür zuständig, die Kosten zahlungsunfähiger Versicherer zu übernehmen. sda/rsa

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