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Ein Gesetz, das wenig kosten soll

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20 Auengebiete, 30 Hoch- und 40 Flachmoore, vier Moorlandschaften und mehr als 40 Amphibienlaichgebiete sind in Freiburg geschützte Objekte. Dazu kommen etwa 100 Trockenwiesen sowie das Südufer des Neuenburgersees–nach dem Nationalpark das zweitgrösste Biotop der Schweiz.

Der Natur- und Landschaftsschutz geniesst im Kanton Freiburg wahrlich kein Mauerblümchendasein. Und trotzdem hat der Grosse Rat gestern mit der Einigung über ein entsprechendes Gesetz eine Lücke im kantonalen Recht gefüllt. Der Rat akzeptierte in ers-ter Lesung jeden Artikel des von der parlamentarischen Kommission vorgelegten Gesetzestextes. Die Annahme des Gesetzes heute in zweiter Lesung sollte nur noch Formsache sein.

Tatsächlich hat die Kommission in diese Version viel Arbeit investiert: zehn Sitzungen und rund 25 Artikeländerungen. Die Arbeit lohnte sich. Der Staatsrat stellte sich global hinter die geänderte Version.

Auf Basis bisheriger Praxis

Die Bundesgesetzgebung stellte in Vergangenheit eine gute Basis dar. Doch Ergänzungen wie Bundesinventare, Neuer Finanzausgleich, Kantonsverfassung oder Subventionsgesetz haben es unvermeidbar gemacht, dass sich der Kanton Freiburg ein eigenes Gesetz gibt.

Diese Einsicht teilen die Grossräte. Mit den Zielen des neuen Gesetzes kann sich ihre Mehrheit identifizieren: Festlegen einer ganzheitlichen Politik, Förderung der Biodiversität und Verbesserung des Bewusstseins um die Natur.

Das Eintreten auf das neue Gesetz wurde gestern von sämtlichen Fraktionen mit Ausnahme der SVP gutgeheissen. Michel Losey (SVP, Sévaz) drückte die Einwände einer Mehrheit seiner Fraktion aus: Die finanziellen Folgen seien nicht klar, das Staatspersonal solle nicht zusätzliche Aufgaben wahrnehmen müssen, und die Förderung der Biodiversität laufe den Interessen der Landwirtschaft zuwider. Entsprechend forderte er, dass die Biodiversität nur erhalten, nicht gefördert werde.

Losey und die Mehrheit seiner Fraktion fanden allerdings im Rat kein Gehör. Markus Bapst (Düdingen) meinte im Namen der CVP-Fraktion: «Das Gesetz ist keine Revolution; es regelt die aktuelle Praxis.» Wichtig ist für Bapst die Aufgabentrennung zwischen Staat und Gemeinden. Auch Rose-Marie Rodriguez (SP, Estavayer) sagte im Namen der SP-Fraktion: «Auch wenn das Gesetz nicht perfekt ist, es füllt eine juristische Lücke.» Fritz Glauser (FDP, Châtonnaye) zeigte sich überzeugt, dass alle Bürger vom neuen Gesetz betroffen seien.

Opfer von Sparübungen

Christa Mutter (Grüne, Freiburg) begrüsst die Kommissions-Version des Gesetzes, vermisst aber von Seiten des Staatsrates den Willen, es umzusetzen. Sie ging dabei auf Äusserungen von Staatsrat Maurice Ropraz ein, der ankündigt hatte, dass die vorgesehenen Massnahmen aufgrund von Budgetzwängen finanzielle Kürzungen erfahren würden. So soll nur eine halbe statt einer ganzen Stelle für den Kontakt zu den Gemeinden geschaffen werden, und die halbe Stelle für Naturparks wird gestrichen. Weiter hat Ropraz die Kürzung von vorgesehenen Subventionen angekündigt. Ursprünglich waren für das Gesetz jährliche Kosten von 240 000 und einmalige Kosten von 525 000 Franken geplant gewesen.Gemäss Ropraz wird das Gesetz möglicherweise erst 2014 in Kraft treten.

 

Neuerungen: Lokale Biotope werden benannt

I n vielen Punkte übernimmt das neue Gesetz über Natur- und Landschaftsschutz die bisher geltende Praxis. Einige wichtige Neuerungen führt es aber doch ein. So klärt das Gesetz die Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden. In erster Linie kommt diese Aufgabenteilung beim Biotopschutz zur Anwendung. Das Gesetz führt ein Verfahren ein zur Bestimmung von Biotopen von kantonaler und lokaler Bedeutung. Bisher war diese Pflicht in Freiburg nicht erfüllt, was sogar vom Bundesgericht kritisiert worden war. Die Gemeinden können Auslöser für die Inventarisierung eines Biotops sein. Der Staat trägt neu die Verantwortung über Biotope von nationaler und kanto- naler Bedeutung, die Gemeinden sind für Biotope lokaler Bedeutung zuständig. Der Kanton will dazu eine Kontaktstelle für Gemeinden schaffen und Leistungen der Gemeinden subventionieren.

Wie weit die Schutzmassnahmen auf lokaler Ebene gehen, war aber in der gestrigen Debatte nicht ganz klar. Einige Grossräte verschiedener Fraktionen fürchteten, dass einem Bauern das Fällen eines kranken Baumes verboten werden könnte. Maurice Ropraz zerstreute diese Bedenken und sagte, dass nur geschützte Objekte einer Bewilligung bedürften.

Weitere Bedenken äusserten Ratsmitglieder bezüglich einer möglichen Enteignung, wenn der Schutz eines Naturobjektes es gebiete. Ropraz sagte, man übernehme dabei Bundesgesetz. Allerdings sei eine Enteignung seines Wissens noch nie vorgekommen. uh

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