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Ein Gewirr von gegenseitigen Beschuldigungen und kein Urteil

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Vor einigen Jahren hat der Beschuldigte auf einer Velotour im Berner Oberland ein Hotel gesehen, das zum Verkauf stand. Um sich einen Traum zu erfüllen, unterschrieb der 48-Jährige 2010 einen Aktienkaufvertrag in der Höhe von über zwei Millionen Franken und bezahlte eine Anzahlung von 150 000 Franken. Doch der Hotelkauf scheiterte–heute besitzt der Mann kein Hotel und die Anzahlung ist weg. Da sich seine Investoren zurückzogen und er den gesamten Kaufpreis nicht zum vereinbarten Termin überweisen konnte, hatte er gemäss Aktienkaufvertrag auch kein Anrecht mehr auf eine Rückerstattung der Anzahlung.

Gestern stand der Mann Gerichtspräsident Markus Ducret vor dem Bezirksgericht See Rede und Antwort. Mehrere Privatkläger beschuldigen ihn der üblen Nachrede und der versuchten Erpressung. «Sie haben mich betrogen», sagt der Angeklagte. Es sei eine Frechheit, dass in der Schweiz so etwas passieren könne. Man habe ihm einen anderen Kaufvertrag zur Unterschrift vorgelegt als ursprünglich zugeschickt. Und man habe ihm mehrfach versprochen, die Anzahlung wieder zurückzuzahlen.

Narzisstische Züge

Laut Aktenlage hat der Angeklagte unter anderem zwei Hotelverkäufer wegen Steuerhinterziehung angezeigt, während eines Telefongesprächs gesagt, dass einer der damaligen Aktionäre Weihnachten nicht mehr erleben werde und denselben Aktionären in einem Brief als Lügner und Betrüger bezeichnet. Zudem habe er während eines Telefongesprächs gesagt: «Wenn ich das Geld bis 15 Uhr nicht habe, schalte ich das Handy aus, fahre ins Oberland und erschiesse euch alle. Ich werde zum grössten Serienmörder, den die Schweiz je gesehen hat.» Ein Psychiater hat dem Angeklagten eine mittlere Verminderung der Schuldfähigkeit attestiert. Laut dem Gutachten des Psychiaters, das der Gerichtspräsident kurz umriss, weist der Mann narzisstische, dissoziale und zwanghafte Züge auf.

«Es ist zu hoffen, dass er sich nicht weiterhin in Geschäfte stürzt, die eine Nummer zu gross sind für ihn», sagte Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Die Staatsanwältin forderte für den Beschuldigten eine Strafe von 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt auf drei Jahre mit Bewährungshilfe. Zudem betonte sie, dem Mann sei eine Therapie zu verordnen.

Die Verteidigung hielt in ihrem Plädoyer fest, dass dem Mann mehrmals versprochen worden sei, dass er seine Anzahlung zurückerhalten werde. Diejenigen, die das Hotel rund zwei Monate danach gekauft hatten, hätten bei Abschluss des Geschäfts darauf bestanden, dass der Beschuldigte die 150 000 Franken zurückerhält. Protokollierte Aussagen der Käufer bestätigten dies, die Vereinbarung sei jedoch mündlich getroffen worden.

Der Gerichtspräsident fällte gestern kein Urteil. Er brauche Zeit und werde das Urteil in den nächsten Tagen schriftlich eröffnen, sagte Ducret.

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