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Ein grosser Tag für eine kleine Birne

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Josef Jungo

Am 5. Oktober 2007, acht Jahre nach der Einreichung des Antrages, die Büschelibirne ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufzunehmen, bestätigte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Eintrag. Nach der gestrigen Verleihung des AOC-Zertifikats ist die Büschelibirne die erste Schweizer Frucht, der diese Ehre zukommt.

Nachdem im Kanton Freiburg zwei Produzenten mit Erfolg Büschelibirnen anbauten, ging vom Freiburger Obstverband die Initiative aus, die Produktion dieser typischen Freiburger Birne zu fördern. Aufgrund eines Aufrufs gingen im Jahre 1988 beim Botanischen Garten 135 Muster von Büschelibirnen ein, erinnerte sich Peter Enz, ehemaliger Leiter des Botanischen Gartens. Anschliessend sei es darum gegangen, diese Proben zu sortieren und aufgrund von Degustationen die besten Sorten herauszufinden, ergänzte Baumschulist Marcel Brülhart, Düdingen.

Von den ausgewählten Sorten wurden Reiser auf Quittenunterlagen gepfropft und bereits drei Jahre danach konnten die ersten Früchte geerntet werden. Nach diesem erfolgreichen Start wurde die Produktion von Jungbäumen der Büschelibirne lanciert.

Wie Gérard Chenaux, Präsident des Freiburgischen Obstverbandes aus Chésopelloz, ausführte, zählt man im Kanton Freiburg 20 Produzenten mit einer Fläche von fünf Hektaren.

Erste AOC-Ernte fällt mager aus

Letztes Jahr wurden im Kanton rund 100 Tonnen Büschelibirnen geerntet. Dieses Jahr werden es kaum 20 Tonnen sein, führte der Leiter der Zentralstelle für Obstbau, Dominique Ruggli, aus. Mit der Förderung von verschiedenen Konservierungsarten (Sterilisieren, Vin cuit usw.) wolle man die Saison der kleinen Früchte verlängern.

Strenges Pflichtenheft

Beschreibung des Erzeugnisses, der Sorten und Vermehrung der Bäume ist im Pflichtenheft umschrieben. Ebenso die Beschreibung der Früchte, der Konservierungsmethoden und Aufmachung des Produkts. Weiter ist die Rückverfolgbarkeit, Etikettierung und Zertifizierung umschrieben. Für die Umsetzung der Bestimmungen des Pflichtenheftes ist der Obstverband verantwortlich. Die Branchenorganisation vereinigt Produzenten, Baumschulisten, Vermarkter, Obstbrennereien, Baumwärter den Bauernverband sowie die Vereinigung «Produits du Terroir.»

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