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Ein Grundsatzentscheid ist gefordert

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Soll die Fusion Grossfreiburgs einen zusätzlichen finanziellen Beitrag durch den Kanton erhalten? Diese Frage will der Staatsrat dem Grossen Rat unterbreiten. In der kantonalen Gesetzgebung sei eine solche ausserordentliche Finanzhilfe eigentlich nicht vorgesehen, antwortet der Staatsrat auf ein Gesuch der konstituierenden Versammlung Grossfreiburg. Nun solle der Grosse Rat aber einen Grundsatzentscheid für den Fall von Grossfreiburg fällen. Nach der geltenden Gesetzgebung würde die Fusion Grossfreiburgs mit 19 Millionen Franken unterstützt; Finanzdirektor Georges Godel (CVP) hatte aber im April 2019 vor den Medien erklärt, er könne sich eine Erhöhung auf 50 Millionen Franken vorstellen.

Volksabstimmung möglich

Auslöser des staatsrätlichen Berichts ist ein Gesuch der konstituierenden Versammlung Grossfreiburgs vom 24. Juli 2019. In diesem schrieb sie, welche Massnahmen sie vom Staat erwartet (siehe Kasten).

Der Staatsrat möchte nun einen Grundsatzentscheid des Kantonsparlaments, damit er die künftige Stossrichtung kennt. Bei einem Eintreten des Parlaments auf die Prüfung einer zusätzlichen Finanzhilfe für Grossfreiburg könnte er dann konkrete Bestimmungen ausarbeiten, die eine solche Finanzhilfe ermöglichen würden. Je nach der Höhe der Beiträge könnte es schliesslich zu einem fakultativen oder einem obligatorischen Referendum kommen.

Bei diesem Grundsatzentscheid durch den Grossen Rat sei Eile geboten, hält der Staatsrat fest. Die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs muss nämlich bis Ende Juni 2020 einen Vereinbarungsentwurf zur Grossfusion vorlegen. Bereits am 17. Mai kommt es zu einer Konsultativabstimmung über Grossfreiburg, und bis dann sollte gemäss Staatsrat auch der Gundsatzentscheid über eine zusätzliche Finanzierung gefällt sein.

Noch kein Betrag bekannt

Zum jetzigen Zeitpunkt könne noch kein Betrag für eine allfällige zusätzliche Finanzhilfe genannt werden, schreibt der Staatsrat. Grossfreiburg habe die in Betracht gezogenen Massnahmen noch nicht genau definiert, deshalb könnten diese auch noch nicht beziffert werden.

Diese Aspekte müssten dann dem Grossen Rat später präsentiert werden. In einem ersten Grundsatzentscheid solle sich das Kantonsparlament zu folgenden Prinzipien äussern: Ist es eine einmalige und punktuelle Finanzhilfe für die Schaffung von Infrastrukturen? Sind es Massnahmen, die zur Stärkung des Kantonszentrums beitragen? Ist eine solche Hilfe im Interesse des ganzen Kantons? Zu einigen von der konstituierenden Versammlung vorgeschlagenen Massnahmen hat der Staatsrat nach einer Sitzung im letzten Herbst dennoch bereits Stellung bezogen. Er hält dabei einige Grundsätze fest. So stellt er beispielsweise fest, dass Mobilitätsmassnahmen, die dem Verkehrsfluss von Pendlern dienen, im Interesse des ganzen Kantons seien. Ohne starkes Kantonszentrum bestehe das Risiko, dass wichtige kommunale Kompetenzen inskünftig vom Kanton übernommen werden müssten.

Es brauche aber strikte Regeln. So ist der Staatsrat dagegen, Mobilitätsmassnahmen finanziell zu unterstützen, die nur den Betrieb der neuen Gemeinde unterstützen. Auch die Unterstellung von kantonalen Gebäuden unter die Liegenschaftssteuer sei kaum umsetzbar.

Und die Finanzierung der Erschliessung der Zone Bertigny sei verfrüht, weil dazu die Studien im Zusammenhang mit der Autobahnüberdachung abgewartet werden müssten.

Zahlen und Fakten

Infrastruktur für 320 Millionen Franken

Die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs hat dem Staatsrat neun Massnahmen unterbreitet, die der Kanton finanzieren könnte: kostenlose öffentliche Verkehrsmittel für Jugendliche in Ausbildung und Senioren; Einheitstarif für Grossfreiburg und Verlängerung der städtischen Linien nach Bertigny, Corminboeuf und Matran; Reduktion der Ticketpreise um 20 bis 30 Prozent; Liegenschaftssteuer für die Gebäude des Kantons; Tramlinie Freiburg–Marly; Stärkung des Stadtnetzes; Aufhebung des Regionalbusnetzes im Stadtzentrum und Bau von vier Busbahnhöfen; direkter Anschluss aller Orte an die S-Bahn oder das Tram; Erschliessung von zehn Hektaren in der Zone Bertigny. Der Staatsrat rechnet mit 320 Millionen für die Infrastruktur und mit jährlichen Kosten von 14  Millionen Franken für Billettreduktionen.

 

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