Die Altstadt von Freiburg ist seit Jahren geschützt; ein Inventar dieser Gebäude ebenso wie der schützenswerten Bauten in neueren Quartieren fehlt jedoch. Wie es das Gesetz verlangt, sind Mitarbeiter des kantonalen Amts für Kulturgüter aber nun daran, ein Verzeichnis mit den schützenswerten Bauten der Stadt zu erstellen. Dabei zählt nicht nur das Alter eines Gebäudes, sondern auch sein Modellcharakter–etwa für einen bestimmten Baustil–oder seine Seltenheit. Welche Gebäude schliesslich unter Schutz gestellt werden, entscheidet die Stadt Freiburg im Rahmen ihrer Ortsplanrevision. rb
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